Preisüberwacher rät von Auflösung des SBB-Monopols ab

Preisüberwacher rät von Auflösung des SBB-Monopols ab
SBB Intercity-Pendelzug (© SBB Fotodienst / Alain D. Boillat)

Bern – Der Preisüberwacher empfiehlt dem Bundesamt für Verkehr (BAV), das Monopol der SBB auf dem Fernverkehrsnetz nicht aufzubrechen. Der Vorschlag ziele darauf ab, die Staatseinnahmen zu erhöhen und führe zu einer markanten Preiserhöhung für die Kunden.

Das BAV hatte Mitte April bekanntgegeben, dass die BLS den Zuschlag für die Fernverkehrslinien Bern-Biel und Bern-Burgdorf-Olten erhalten soll. Damit würde ab 2020 das SBB-Monopol fallen. Der Preisüberwacher rät jedoch davon ab, den Fernverkehr aufzuteilen, solange ein Markteintritt nicht mit echten Effizienzgewinnen und sinkenden Kosten einhergingen.

Zwar begründe das BAV in seinen Unterlagen den Entscheid unter anderem mit «Effizienzgewinnen», schrieb der Preisüberwacher Stefan Meierhans in seiner am Dienstag veröffentlichten Beurteilung des Konzepts an das BAV. Das BAV benutze das Wort jedoch in «irreführender Weise», denn die Gewinne seien nicht darauf zurückzuführen, dass mehrere Anbieter im Markt spielten.

Hintergrund seien vielmehr die vorgeschlagenen Änderungen beim Deckungsbeitrag. Das neue Konzept der Fernverkehrskonzessionen sieht vor, dass die Bahnen einen grösseren Anteil ihres Gewinns im Fernverkehr an die Infrastruktur abgeben müssen (Deckungsbeitrag). Der Preisüberwacher empfiehlt, darauf zu verzichten.

Höhere Preise für Kunden wahrscheinlich
Bei den SBB würde dies nach Einschätzung des BAV und den SBB ab 2020 Mehrkosten von rund 100 Millionen Franken pro Jahr verursachen. «Wenn ein grösserer Teil der Verkehrserlöse für die Deckung der Infrastrukturkosten herangezogen wird, sinken im Gegenzug die Verpflichtungen für den Bund», schreibt Meierhans. Dies würde wahrscheinlich zu höheren Preisen für die Kunden führen, liessen die SBB bereits bei Bekanntgabe der Erhöhung verlauten.

Bei der BLS hingegen will das BAV während mindestens fünf Jahren gar keinen Deckungsbeitrag erheben. Dies sei eine «diskriminierende» Markteintrittsprämierung», schreibt Meierhans. Wenn ein Markteintritt offensichtlich zumindest zu Beginn aus eigener Kraft nicht möglich scheine, müsse die Methode zur Konzessionsvergabe an sich überdacht werden.

Das BAV will die Fernverkehrskonzessionen Mitte Juni definitiv vergeben. (awp/mc/ps)

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