Ständeratskommission hält am AHV-Zuschlag von 70 CHF fest

Ständeratskommission hält am AHV-Zuschlag von 70 CHF fest
Ständerat Konrad Graber (CVP/LU), Präsident SGK. (Foto: konradgraber.ch)

Bern – Bei der Reform der Altersvorsorge zeichnet sich keine rasche Einigung ab. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK) hält am AHV-Zuschlag von 70 CHF fest. Rentenalter 67 lehnt sie einstimmig ab.

Ziel der Reform ist es, AHV und berufliche Vorsorge auf eine gesunde finanzielle Basis zu stellen. Frauen sollen künftig bis 65 Jahre arbeiten, was die AHV entlastet. National- und Ständerat sind sich auch einig, dass der Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge angesichts der tiefen Anlagerenditen von 6,8 auf 6% gesenkt werden muss.

Die Renten sinken dadurch auf einen Schlag um 12%. Der Nationalrat will dies im Wesentlichen durch höhere Pensionskassenbeiträge ausgleichen. Einbussen in der zweiten Säule müssten in der zweiten Säule ausgeglichen werden, sagte die St. Galler FDP-Ständerätin Karin Keller-Sutter, die dieses Konzept in der Kommission vertrat.

Mit 8 zu 5 Stimmen beschloss die SGK jedoch, an den Beschlüssen des Ständerats vom Herbst 2015 festhalten: Auf neuen AHV-Renten soll ein Zuschlag von 70 CHF gezahlt werden. Auch die Ehepaarrenten würden steigen.

Deutlich höhere Kosten
Kommissionspräsident Konrad Graber (CVP/LU) argumentierte mit den Kosten: Bis 2030 sei die Lösung des Nationalrats 24 Mrd CHF teurer als jene des Ständerats, sagte er nach der Sitzung am Dienstag. Graber stützte sich dabei auf neue Berechnungen der Verwaltung. Diese ist zum Schluss gekommen, dass die von der Ständeratskommission beschlossenen Ausgleichsmassnahmen im Jahr 2030 3,3 Mrd CHF kosten, gegenüber 4,5 Mrd CHF in der Version des Nationalrats.

Der von SVP und FDP dominierte Nationalrat hält die höheren Kosten für gerechtfertigt, weil das Geld in der zweiten Säule direkt dem Alterskonto der Versicherten gutgeschrieben wird. Die kleine Kammer, in der SP und CVP die Mehrheit stellen, setzt hingegen auf die AHV.

Diese habe bei der heutigen Zinssituation ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis, sagte SGK-Mitglied Paul Rechsteiner (SP/SG). «Wer rechnet, stellt fest, dass man in der AHV für die gleiche Rente viel weniger zahlt.»

Lösung mit Kalkül
Einstimmig lehnte die Kommission die so genannte Stabilisierungsregel für die AHV ab. Nach dem Willen des Nationalrats soll das Rentenalter automatisch auf 67 Jahre steigen, falls der AHV-Fonds unter 80% einer Jahresausgabe fällt. Parallel dazu würde die Mehrwertsteuer um 0,4% angehoben.

Im Hinblick auf eine Volksabstimmung will die SGK auf diesen Automatismus verzichten. Über ein höheres Rentenalter müsse im Rahmen einer späteren AHV-Reform diskutiert werden, erklärte Graber.

Neben der Kompensation und der Stabilisierungsregel gibt es weitere umstrittene Punkte. Einer davon ist der Koordinationsabzug, den der Nationalrat ganz abschaffen will. Die SGK beantragt nun eine Lösung, mit der tiefe und mittlere Einkommen besser versichert wären.

An den Beschlüssen des Ständerats festhalten will die Kommission bei den Beitragssätzen für die zweite Säule, bei den für die AHV nötigen Mehrwertsteuer-Erhöhungen, beim Bundesbeitrag, den Kinder- sowie den Waisen- und Witwenrenten. Einlenken beantragt sie lediglich bei den Modalitäten des flexiblen Altersrücktritts.

Enger Zeitplan
Die Reform der Altersvorsorge kommt in der Wintersession zum zweiten Mal in den Ständerat. In der Frühjahrssession soll die Vorlage bereinigt werden. Die Eile ist geboten, denn Ende 2017 läuft die Zusatzfinanzierung der IV von 0,4% aus. Ab 2018 sollen 0,3% davon nahtlos für die AHV verwendet werden. Der letztmögliche Abstimmungstermin für die nötige Verfassungsänderung ist der 24. September 2017. (awp/mc/ps)

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