Kristian Bader, Partner Swisspartners Investment Network AG

Kristian Bader, Partner Swisspartners Investment Network AG

Dr. Kristian Bader, Partner und Mitglied der Geschäftsleitung der Swisspartners Investment Network AG. (Foto: zvg)

MIFID II und FIDLEG – die neuen Regulierungen für Finanzdienstleistungen, die derzeit im europäischen Binnenmarkt und der Schweiz vorbereitet werden, werden so einige kleine Vermögensverwalter in Schwierigkeiten bringen. Denn die Anforderungen an Infrastruktur sind hoch und teuer. Dr. Kristian Bader, Partner und Mitglied der Geschäftsleitung der Swisspartners Investment Network AG, sieht dennoch einen Ausweg, wie er im Interview mit INVESTORY erläutert: Mehr Kooperation unter und Zusammenschlüsse zwischen Vermögensverwaltern.

INVESTORY: Herr Bader, im europäischen Binnenmarkt werden sich alle Finanzdienstleister bald auf neue schärfere Regulierungen einstellen müssen. Wie stark sind Schweizer Vermögensverwalter davon betroffen?

Kristian Bader: Sehr stark. Einerseits direkt, denn die neuen Europäischen Regeln, unter anderem MIFID II, werden auch den Zugang von Anbietern aus Drittländern regeln. Das wird also all die Schweizer Vermögensverwalter betreffen, die Ihre Dienstleistungen in der EU anbieten wollen. Gleichzeitig reagiert die Schweiz mit eigenen Regulierungen, die sich im Wesentlichen an MIFID II ausrichten werden. Derzeit liegt eine entsprechende Vorlage im Parlament, das sogenannte FIDLEG, aber auch Vorstösse wie das Finanzinfrastrukturgesetz sind in Vorbereitung. Genau wie MIFID II werden diese voraussichtlich 2016 oder 2017 in Kraft treten. Auch Vermögensverwalter, die ausschliesslich in der Schweiz tätig sind, werden damit gravierende Änderungen erleben.

Zum Beispiel?

In der Schweiz sind viele Vermögensverwalter einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen, zum Beispiel dem Verband Schweizerischer Vermögensverwalter VSV und nicht direkt der Finanzmarktaufsicht unterstellt. Diese Form der Selbstregulierung für unabhängige Vermögensverwalter ist einmalig und findet sich zum Beispiel in Europa nirgends. Damit ist in absehbarer Zeit Schluss. Wenn FIDLEG in drei oder vier Jahren in Kraft treten wird, werden die unabhängigen Vermögensverwalter der Schweiz der staatlichen Aufsicht erstmalig direkt unterstellt sein.

Was heisst das für die Branche?

Heute gibt es ungefähr 3500 unabhängige Vermögensverwalter in der Schweiz. Darunter sind grosse Firmen mit 50 und mehr Mitarbeitenden, aber mehrheitlich viele kleine mit ein, zwei oder drei Personen. Alleine werden einige den Aufwand und die Kosten nicht stemmen können, die mit FIDLEG bzw. den neuen Regulierungen auf sie zukommen.

Kleine Vermögensverwalter werden also vom Markt verdrängt?

Ein Vermögensverwalter, bei dem eine „One-Man-Show“ mehr oder weniger alleine eine grössere Zahl von Kunden betreut, wird es schwierig haben. Erst recht, wenn die Kunden aus unterschiedlichen Ländern stammen sollten. Vor allem für die Verwalter, die alle Sparten abdecken, d.h. von der Aktienselektion über die Finanzplanung bis hin zur steuerlichen Beratung wird es nicht einfach. Das wird in Zukunft kaum mehr möglich sein. Einige werden ihr Geschäft vielleicht aufgeben und ihre Kunden abgeben und es wird zu einer Konzentration kommen. Ich glaube aber auch, dass es auch zu einer verstärkten Konsolidierung, also zu mehr Zusammenarbeit und Zusammenschlüssen unter den Anbietern kommen wird.

Mit welchem Ziel?

Mehr Regulierung heisst mehr Infrastruktur und Kosten. Insbesondere auf der betrieblichen Seite können sich mehrere Vermögensverwalter aber bestimmte Kosten teilen. Da liegt das Optimierungspotential. Mögliche Synergien sehen wir primär bei den Aufgaben hinter der Beratungsleistung – dem ganzen Backoffice oder Servicecenter also. Wir reden hier von IT, von Portfoliomanagementsystemen, vom Aufarbeiten und Dokumentieren der Kundenbeziehungen und mit den neuen Regulierungen auch verstärkt von Compliance und insbesondere regulatorischem Know-How. Das alles ist entweder sehr technologieintensiv oder erfordert viel spezifisches Know-how und Personal. Manche Marktteilnehmer werden bei dieser Zusammenarbeit vielleicht erst einmal eine Art Verlobung eingehen, um zu sehen, wie die gemeinsame Arbeit funktioniert. Doch auf Dauer, denke ich, wird es viele neue „Ehen“ in unserer Branche geben.

Das klingt nach Konzentration und auch ein bisschen nach Industrialisierung.

Wir haben als swisspartners beispielsweise etwa 1500 Kundenbeziehungen. Ein „industrialisiertes“ Vorgehen und eine enge Zusammenarbeit mit den Depotbanken ist unumgänglich.

Doch suchen Kunden nicht gerade nach dem Persönlichen und Individuellen, wenn sie einen Vermögensverwalter aufsuchen?

Industrialisierung heisst ja nicht, dass wir im direkten Kundenkontakt weniger individuell arbeiten. Hier werden wir weiter die Wünsche und Restriktionen beachten, die uns Kunden bezüglich der Kapitalanlagen mitteilen. Das ist ja der besondere Wert eines unabhängigen Vermögensverwalters. Die neuen Regulierungen werden uns in unserem Tätigkeitsgebiet einengen bzw. stärker reglementieren. Da stellt sich das Gesetz über die Kundenwünsche.

Dennoch: was unterscheidet einen industrialisierten Vermögensverwalter noch von der Beratung in einer Bank?

Ein unabhängiger Vermögensverwalter arbeitet mit mehreren Banken zusammen, er hat also die Möglichkeit aus den Dienstleistungen und Anlageprodukten mehrerer Banken für den Kunden das Optimale zusammenzustellen. Als grosser Anbieter hat er durch die Masse der Assets, die er verwaltet zudem die Möglichkeit mit den Banken bessere Konditionen auszuhandeln als ein Einzelkunde. Des Weiteren bieten viele Verwalter mehr als reine Asset-Anlage an: neben steuerlicher Beratung auch alle Arten von juristischen und notariellen Dienstleistungen sowie Family Office-Services. Viele Kunden fühlen sich bei einem Vermögensverwalter mit diesen sehr persönlichen Anliegen gut aufgehoben. Zudem wünschen einige Kunden nicht mehr, dass ihre Gelder nur in einem Land liegen. Dieser umfangreiche Service verlangt natürlich eine Infrastruktur, die nur von grösseren Vermögensverwaltern betrieben werden kann.

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