Anhörung zur Öffnung der letzten Meile

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat am Donnerstag die Ausführungsbestimmungen in die Vernehmlassung geschickt. Bis zum 18. August werden Entwürfe zu vier Verordnungen des Bundesrates sowie die Verordnung der ComCom zum Fernmeldegesetz (FMG) den interessierten Kreisen zur Stellungnahme unterbreitet. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Öffnung der letzten Meile und den Konsumentenschutz.


… öffnen muss!
Das Parlament hat entschieden, dass die Swisscom der Konkurrenz den Zugang zum Kupferkabel zwischen Endkunden und Ortszentrale -die so genannte letzte Meile – öffnen muss. In der Verordnung werden die Bedingungen für den Zugang und für die Installation von Anlagen in den Zentralen der Swisscom geregelt.


Immer ein Basisangebot
Die Swisscom muss der Konkurrenz den Zugang auf nicht diskriminierende Weise gewähren und ihr die Besichtigung ihrer Anlagen erlauben. Sie muss ihre Preisgestaltung an den Kosten orientieren und jährlich ein aktualisiertes Basisangebot veröffentlichen.


Dem Missbrauch den Riegel schieben
Der Konsumentenschutz wird verbessert. In der Verordnung wird vorgeschlagen, dass bei Mehrwertdiensten, die über 090x-Nummern angeboten werden, Preisobergrenzen erlassen werden, um Missbräuche zu verhindern. Anbieterinnen und Anbieter müssen ihren Sitz oder eine Niederlassung in der Schweiz haben.


Sperrungen und Voreinstellungen
Bei Mehrwertdiensten dürfen Grund- und Fixgebühren 40 CHF nicht übersteigen. Der Minutenpreis hat eine Obergrenze von 10 CHF. Die Anbieter müssen ihrer Kundschaft ermöglichen, alle 090x-Nummern, SMS und SMM oder nur pornografische Dienste zu sperren. Für unter 16-Jährige muss die Sperrung voreingestellt werden.


Schlichtungsstelle des BAKOM
Weiter regelt die Verordnung die Funktionsweise der Schlichtungsstelle, die das BAKOM einrichten muss. Diese Stelle kann bei Streitigkeiten zwischen der Kundschaft und Anbietern von Fernmelde- oder Mehrwertdiensten angerufen werden. Das BAKOM kann diese Aufgabe auch einem Dritten übertragen.


Feste Anzahl Lehrstellen
Die Fernmeldedienstkonzessionen werden aufgehoben. Die Anbieterinnen müssen einzig sich und ihre Dienste dem BAKOM melden. Dagegen sind sie neu verpflichtet, eine angemessene Anzahl Lehrstellen anzubieten. Es wird vorgeschlagen, diese auf drei Prozent ihrer Arbeitsplätze festzusetzen.

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