Bundesrat revidiert CO2-Gesetz

Unternehmen sollen von der Abgabe befreit werden, wenn sie sich gegenüber dem Bund zu CO2-Reduktionen verpflichten. Von den Erträgen sollen maximal 200 Mio CHF Sanierung von Dächern, Fenstern und Fassaden eingesetzt werden. Je nach Entwicklung der Ölpreise kann der Abgabesatz stufenweise erhöht werden, falls dies zur Zielerreichung notwendig sein sollte. Der Bundesrat behält sich vor, eine CO2-Abgabe auch auf Benzin und Diesel einzuführen. Für den Durchschnitt der neu verkauften Personenwagen soll ein verbindlicher CO2-Emissionszielwert eingeführt werden.


Erhöhung des 20-%-Ziels auf 30% möglich
Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe müssen mindestens ein Viertel der Emissionen durch Massnahmen im In- oder Ausland kompensieren. Wie Bundesrat Moritz Leuenberger am Mittwoch vor den Medien erklärte, verfolgt die Schweiz das Ziel, einen Beitrag zu leisten, dass sich die Erde nicht um mehr als 2 Grad erwärmt. Das 20-Prozent-Ziel könnte allenfalls auf 30 Prozent erhöht werden, sollten andere Industriestaaten mitmachen, sagte Leuenberger. Darüber werde an der Klimakonferenz im Dezember in Kopenhagen entschieden. Die Schweiz wolle im Einklang mit der EU und derem System des Emissionshandels vorgehen. Der Klimarappen auf Treibstoffen werde per 2013 ersetzt.


Welten einander gegenüber gestanden
Der Entscheid über die Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes – eines eigentliches «Klimagesetzes» – habe den Bundesrat an drei Sitzungen lange beschäftigt, verriet Leuenberger. In der Frage, was an CO2-Emissionen im Inland oder im Ausland kompensiert solle, seien sich fast Welten gegenüber gestanden. Der Bundesrat habe einen Kompromiss gefunden. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Reduktionsmassnahmen bis zum Jahr 2020 seien moderat, sagte Leuenberger. Es sei mit keinen nennenswerten Wachstums- und Wohlstandseinbussen zu rechnen. Auswirkungen auf die schweizerische Wirtschaftsstruktur seien nicht zu erwarten.


Gegenvorschlag zu Klimaschutz-Initiative
Mit der Gesetzesrevision kontert der Bundesrat die Volksinitiative «für ein gesundes Klima» von SP, Grünen und Umweltverbänden. Das Volksbegehren verlangt eine Reduktion der Treibhausgase um mindestens 30 Prozent bis 2020 im Vergleich zu 1990 – und zwar ausschliesslich durch Massnahmen im Inland. Nach Ansicht des Bundesrates lässt es zu wenig Flexibilität zu. (awp/mc/ps/28)

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