Carlo Schmid präsidiert die CH-Elektrizitätskommission (ElCom)

Schmid hatte die ständerätliche Umwelt- und Energiekommission (UREK) bei der Vorbereitung des Stromversorgungsgesetzes und des Elektrizitätsgesetzes geleitet. Ins Vizepräsidium wählte der Bundesrat den früheren Axpo-Konzernchef Hans-Jörg Schötzau und die Rechtsanwältin Brigitta Kratz.


Liberalisierung in zwei Etappen
Der Strommarkt wird in zwei Etappen liberalisiert: zuerst für Grosskunden mit einem Verbrauch von über 100 Megawattstunden und erst nach fünf Jahren für Gewerbebetriebe und Haushalte. Diese zweite Etappe ist dem Referendum unterstellt. Die «grünen» Energien werden mit einem Zuschlag auf dem Strompreis gefördert.  Der Bundesrat hat am Mittwoch eine bis zum 15. Oktober laufende Vernehmlassung zur Umsetzung der Gesetzgebung eröffnet, deren Referendumsfrist am 12. Juli abläuft. Die neue Stromversorgungsverordnung konkretisiert die Bedingungen für den Netzzugang Dritter und das Entgelt für die Netznutzung.


«Einmal frei, immer frei»
Gemäss Verordnungsentwurf können Grosskunden einmal pro Jahr in den freien Markt eintreten. Das Motto lautet «einmal frei, immer frei»: Die gesetzliche Lieferpflicht des bisherigen Stromlieferanten entfällt endgültig. Die ElCom hat die Kompetenz, die Netznutzungsentgelte und Elektrizitätstarife zu überprüfen und zur Kompensation von ungerechtfertigten Gewinnen Absenkungen anzuordnen. Um diese Überprüfung zu ermöglichen, sind transparente Kostenrechnungen vorgeschrieben.


Ökologischer Mehrwert grundsätzlich abgegolten
In der revidierten Energieverordnung werden die Vergütungssätze für Elektrizität aus erneuerbaren Energien pro Anlagentyp festgelegt. Mit dieser Vergütung wird der ökologische Mehrwert grundsätzlich abgegolten. Die eingespeiste Elektrizität kann damit nicht mehr als «grüner» Strom gehandelt werden. Es steht den Produzenten allerdings frei, auf die neue Einspeisevergütung zu verzichten und die Elektrizität am freien Markt zu verkaufen. Die Kosten dürfen für den Endverbraucher die gesetzlich vorgesehenen Gesamtkosten von 0,6 Rappen pro Kilowattstunde nicht überschreiten.


CO2- und Energieeffizienzmassnahmen
Die Änderungen enthalten auch Vorschriften zu wettbewerblichen Ausschreibungen für CO2- und Energieeffizienzmassnahmen, zu Gebäuden und zu Risikobürgschaften für Geothermieanlagen. Gleichzeitig sind verschärfte Anforderungen an netzbetriebene Haushaltslampen vorgesehen, um den Stromverbrauch zu drosseln.


Per 1. Januar 2008 in Kraft
Die Verordnungen sollen teilweise per 1. Januar 2008 in Kraft treten. Aus technischen Gründen ist es laut Bundesamt für Energie (BFE) nicht möglich, den Anspruch auf Netzzugang und die kostendeckende Vergütung für «grünen» Strom gleichzeitig in Kraft zu setzen. Diese Bestimmungen sollen erst am 1. Oktober 2008 wirksam werden. (awp/mc/gh)

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