Digital-TV-Nutzer sollen Set-Top-Box frei wählen können

Interessierte können bis zum 10. Mai Stellung nehmen. Für den Empfang von digitalem Fernsehen braucht es eine Set-Top-Box. Dieses Gerät wird von den Anbietern vermietet, was seit den Anfängen des digitalen Fernsehens auf Kritik stösst. Damit nicht einfach eine alternative Set-Top-Box gekauft werden kann, werden die digitalen Signale verschlüsselt.


Kein Verbot der Verschlüsselung vorgesehen
Zunehmend wurden Forderungen nach einem Verbot der Verschlüsselung laut. Die Regelung, die der Bund nun vorschlägt, verbietet die Verschlüsselung jedoch nicht. Vielmehr können die Anbieter selbst entscheiden, wie sie die freie Wahl der Set-Top-Box gewährleisten wollen, wie das UVEK in einem Bericht schreibt.


Mindestens 50 TV-Programme im Grundangebot
Verzichten die Anbieter nicht auf eine Verschlüsselung, sollen sie neu verpflichtet sein, ihren Kundinnen und Kunden ein Grundangebot von mindestens 50 Fernsehprogrammen anzubieten, das auch mit frei erhältlichen Set-Top-Boxen konsumiert werden kann. Dies erfordert, dass sie ein Zugangsberechtigungssystem mit Steckkarten anbieten, die in fremde Empfangsgeräte eingefügt werden können. Das Steckkarten-System darf nach dem Willen des UVEK nicht teurer sein als der Abonnementspreis für das Grundangebot mit eigener Set-Top-Box.


Übergangsregelung für die Swisscom
Für Fernmeldedienstanbieter wie die Swisscom, die ihre Programme über das Internet Protokoll (IPTV) verbreiten (früher Bluewin-TV), gilt die neue Verpflichtung vorerst nicht. Anders als Kabelnetzbetreiber und Internet-TV-Anbieter profitieren sie von einer zweijährigen Übergangsregelung. Dies rechtfertige sich aus technischen Gründen, schreibt das UVEK. Die Entschlüsselung von Programmangeboten über IPTV sei heute nur mit der Anbieter-eigenen Set-Top-Box möglich. IPTV sei eine vergleichsweise junge Technologie, gibt das UVEK zu bedenken.


Umsetzung der Motion von Ständerätin Sommaruga
Mit der Gesetzesänderung soll das Anliegen einer Motion von SP-Ständerätin Simonetta Sommaruga umgesetzt werden, die das Parlament mit abgeändertem Text an den Bundesrat überwiesen hat. Kritiker des heutigen Zustands monieren insbesondere, dass Kabelnetzbetreiber wie Cablecom freie Fernsehkanäle unentgeltlich beziehen und diese anschliessend verschlüsselt in die Haushalte bringen, wo sie nur mit der Anbieter-eigenen Set-Top-Box zu empfangen sind.


Trend hin zu unverschlüsselten Angeboten
Auf Gesetzesebene soll nur das Prinzip der Wahlfreiheit festgehalten werden. Die Details werden in einer Verordnung geregelt. Damit will der Bund der Tatsache Rechnung tragen, dass die Technik einem raschen Wandel unterliegt. Laut UVEK ist ein zunehmender Trend hin zu unverschlüsselter Verbreitung festzustellen, so dass bereits heute diverse Angebote mit frei am Markt erhältlichen Set-Top-Boxen empfangen werden können. Bei Fernsehgeräten der neueren Generation, die über eine integrierte Set-Top-Box verfügen, braucht es kein zusätzliches Empfangsgerät. In der Schweiz schauen heute rund 1,32 Mio aller 3,33 Mio Haushalte digitales Fernsehen.  (awp/mc/pg/16)

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