Fachhochschulvertreter befürchten Diskriminierung bei Master-Studiengängen

Vertreter von FH und Wirtschaft äussern sich deshalb in der Anhörung kritisch. Für den Verband der Fachhochschuldozierenden Schweiz (FH-CH) verordnet die Fachhochschulmastervereinbarung den FH «eine staatlich und finanziell erzwungene Zweitklassigkeit». Sie mache FH weit restriktivere Auflagen als Universitäten und schaffe damit nicht für alle Studierenden gleiche Chancen, wie sie dies müsste.


Weder nachvollzieh- noch begründbar
Für die Konferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) ist diese Ungleichbehandlung weder nachvollzieh- noch begründbar. Für Master-Studiengänge der Universitäten würden nur die Bologna- Richtlinien der Schweizerischen Universitätskonferenz gelten. Das Analoge wünscht sich die KFH für die Fachhochschulen.


Kritische Stimmen
Economiesuisse bedauert die «administrativ-bürokratische Ausgestaltung» des Vereinbarungs-Vorentwurfs. Und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) hat den Eindruck, dass wegen der Kosten verhindert wird, dass an den FH eine genügende Zahl von Master-Studiengängen aufgebaut werden kann.
Die Schweizerische Bankiervereinigung warnt davor, die FH bei der Verteilung der Ressourcen zu benachteiligen und wünscht sich eine stärkeres finanzielles Engagement von Bund und Kantonen.
Der Gewerbeverband will die ausformulierten Anforderungen an die Führung von Master-Studiengängen aus der Vereinbarung streichen. Mit der neuen Bildungsverfassung sollte im Hochschulraum Schweiz eine Gleichbehandlung von FH und Universitäten angestrebt werden, schreibt er dazu.


Bestimmung nicht realisierbar
Mindest-Studierendenzahlen – 30 pro Studiengang und Jahrgang, respektive 25 pro Jahrgang für einmalig geführte Angebote – goutieren weder die Fachhochschul- noch die Wirtschaftsvertreter. Für die KFH ist diese Bestimmung nicht realisierbar. Zum Beispiel bei Solistendiplomen mache sie auch keinen Sinn, schreibt sie. FH Schweiz, der Dachverband Absolventinnen und Absolventen Fachhochschulen, will den Schulen bei den Studierendenzahlen Spielraum lassen. Economiesuisse würde lieber einen Standard-Kostensatzes nach Fachgebieten anwenden. Dies würde ebenfalls zu gut ausgelasteten, effizienten Studiengängen führen.


Ungleichbehandlung
FH-Absolventen und Dozenten sowie economiesuisse bemängeln auch, dass für Inhaber von nach altem Recht erworbenen FH-Diplomen eine Übergangsregelung fehlt. Angesichts der rückwirkenden Umbenennung der Universitäts-Diplome und -Lizenziate in Mastertitel sei dies eine Ungleichbehandlung, moniert FH Schweiz. Die private Hochschule für Wirtschaft Zürich (HWZ) und der Kaufmännische Verband Schweiz begrüssen zwar festgelegte Kriterien für den Aufbau von Master-Studiengängen. Private FH müssten aber zu grundsätzlich gleichen Bedingungen Studiengänge durchführen können, wie staatliche Schulen, halten sie fest.


Master-Lehrgänge sollen bis 2008 folgen
Die Schweizer Fachhochschulen führten im Herbst 2005 die ersten Bachelor-Lehrgänge ein; Master-Lehrgänge sollen bis 2008 folgen. Die Fachhochschulmastervereinbarung wurde vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) und der Konferenz der Erziehungsdirektoren ausgearbeitet. (awp/mc/gh)

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