Gétaz Romang: UEK befreit Parteien von Einhaltung der Karenzfrist

Dies hat die Übernahmekommission (UEK) am Donnerstag in einer `Empfehlung` festgehalten.Die UEK befreie die Parteien aber von der Einhaltung der Karenzfrist, heisst es weiter. Gemäss Börsengesetz kann ein Angebot in der Regel frühestens nach einer Karenzfrist von zehn Börsentagen nach seiner Veröffentlichung angenommen werden. Die beiden Parteien, Gétaz und CRH, hatten die Öffentlichkeit am 5. März über ihre Fusionspläne informiert. (awp/mc/ar)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert