«iTAN bringt keine zusätzliche Sicherheit beim Onlinebanking»

Nach Auffassung der Experten hat das vor zwei Jahren eingeführte – und kurz darauf geknackte  – iTAN-Verfahren das Sicherheitsniveau kaum verbessert. «Die grundsätzliche Schwachstelle aller webbasierten Transaktionsverfahren bleibt bestehen», moniert Hartmut Pohl, Sprecher des GI-Arbeitskreises «Datenschutz und IT-Sicherheit», im Gespräch mit pressetext. «Die iTAN bringt kein Mehr an Sicherheit sondern suggeriert sie nur.» Pohl fordert vermehrte Aufklärungsarbeit seitens der Banken. Diese Tatsache sei Fachleuten seit langem bekannt, ohne dass sich die Sparkassen- und Bankenwelt zu der unverzichtbar notwendig breiten Information der Öffentlichkeit bereit gefunden habe, meint Pohl.


Beim iTAN-Verfahren wird im Gegensatz zur TAN-Methode ein bestimmter Code vom Bankkunden gefordert. Dafür sind die TANs mit so genannten Indizes durchnummeriert. Bei der Einleitung einer Transaktion wird der Kunde mit der Angabe einer Nummer aufgefordert, einen bestimmten TAN einzugeben. Begründet wurde dieses kompliziertere Verfahren mit dem besseren Schutz vor Phishing-Angriffen, bei denen ein Angreifer über eine gefälschte Webseite eine TAN abfangen und dann selbst verwenden kann.


An sich kann ein Betrüger, der einen iTAN in die Hände bekommt, damit nichts anfangen. Es sei denn, der Phisher positioniert sich im Rahmen eines man-in-the middle-Angriffes zwischen dem Kunden und seiner Onlinebank. Dazu schiebt er dem Benutzer eine gefälschte Webseite unter, fordert vertrauliche Daten an, fängt diese ab und setzt sie umgehend zur Freigabe einer Überweisung ein. Vor diesen Angriffen kann sich der Kunde durch Aufmerksamkeit und Vorsicht bei seinen Onlinebankgeschäften schützen.


Mehr Transparenz gefordert
Von den Banken fordert Pohl mehr Transparenz. «Die Erläuterungen zur iTAN von Seiten der Banken sollten den eher begrenzten Beitrag der iTANs zur Sicherheit präzise darstellen und unmissverständlich klarstellen, dass es keine Sicherheit ohne die penible Beachtung wichtiger Regeln geben kann», fordert der Experte. Zwei Punkte sind dabei laut Pohl besonders zu beachten: Der Computer darf nicht durch Trojaner verseucht sein und die Kunden müssen das vom Browser angezeigte Zertifikat der Banking-Webseite überprüfen. Dies ist der Nachweis, dass die https-Verbindung tatsächlich mit der eigenen Bank hergestellt ist und nicht mit einer Phishing-Webseite. «Wenn die Verschlüsselung zwischen Bankserver und Kunden-PC funktioniert, ist ein man-in-the middle-Angriff wirkungslos», so Pohl. (pte/mc/pg)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert