Nationalrat: Keine neuen Auflagen für UBS – Stärkerer Einlegerschutz

Die strengeren Auflagen für die UBS hatte durchs Band die Ratslinke gefordert. Sie kritisierte auch, das ganze Paket mit einem Bundeszuschuss von 6 Mrd CHF und der Übernahme von maximal 60 Mrd fauler UBS-Papiere durch die Nationalbank werde via Notrecht am Parlament vorbeigeschmuggelt. Das Unbehagen teilten einige bürgerliche Volksvertreter. Darüberhinaus wurde Kritik daran laut, dass die Pflichtwandelanleihe des Bundes auf der Kanalinsel Jersey emittiert wird.


Gewaltige Risiken aufgebürdet
Gewaltige Risiken würden dem Steuerzahler ungefragt aufgebürdet, sagte Hans-Jürg Fehr (SP/SH). Paul Rechsteiner (SP/SG) erklärte, seit Beginn des Zweiten Weltkriegs sei so etwas nie mit Notrecht beschlossen worden. Die bürgerliche Ratsseite und Bundesrat Hans-Rudolf Merz konterten, die Rettung der UBS sei dringend. Breche die Grossbank zusammen, wanke die ganze Volkswirtschaft. Merz fügte zudem an, wäre die Vorlage den parlamentarischen Weg gegangen, hätte dies wegen börsenrelevanter Informationen noch mehr Unsicherheit verursacht.


Rückzahlungspflicht scheitert an Präsidentin
Nachdem der Rat mit 154 zu 18 Stimmen Eintreten beschlossen und zwei Rückweisungsanträge gebodigt hatte, lehnte er in der Detailberatung alle elf linken Minderheitsanträge ab. Die Anträge wollten die Auflagen an die UBS für das Hilfspaket verschärfen. Nur hauchdünn mit 91 zu 90 Stimmen und mit Stichentscheid der Ratspräsidentin Chiara Simoneschi-Cortesi (CVP/TI) scheiterte der Antrag, UBS-Kader auf die Rückzahlung von ungerechtfertigt erhaltenen Bezügen aus den letzten fünf Jahren zu verpflichten. Der Antrag, die Auffanggesellschaft sei in der Schweiz statt auf den Cayman Inseln anzusiedeln, wurde als erfüllt zurückgezogen.


Grosses Aufräumen unter den Aufträgen
Deutlich scheiterten alle anderen Anträge. Die bürgerliche Ratsmehrheit liess ihre Haltung jeweils mitteilen und entsandte keine Votanten ans Rednerpult. So kann die UBS weiterhin Dividenden und Boni auszahlen, auch wenn sie am Staatstropf hängt. Ihre Saläre werden nicht nach oben begrenzt. Die Bezüge sollen im revidierten Aktienrecht allgemein geregelt werden, sagte Merz. Parteien darf die Grossbank weiterhin sponsern. Das Investmentbanking, Auslöser der Krise, muss die UBS nicht abspalten. Das sei international nicht mehr gebräuchlich, hiess es im Rat. Trotz Ängsten vor einer Kreditklemme verzichtete der Nationalrat darauf, die UBS auf eine Kreditgewährung an KMU zu tragbaren Konditionen zu verpflichten.


Ferner werden die Informations- und Kontrollrechte von Bund und Nationalbank nicht über jene anderer Grossaktionäre hinaus ausgebaut. Für eventuelle Verluste aus der Auffanggesellschaft muss die UBS nicht mit Aktien geradestehen. Am Dienstag berät der Ständerat das Paket ebenfalls an einer ausserordentlichen Session.


6 Mrd. für Pflichtwandelanleihe
D as UBS-Rettungspaket umfasst 6 Mrd CHF, welche der Bund der UBS als Anteil an der Auffanggesellschaft für die faulen Papiere zuschiesst. Der Betrag ist im Nachtrag II zum Voranschlag 2008 enthalten, den der Nationalrat am Montag ebenfalls guthiess. Der Bundesbeitrag hat die Form einer Pflichtwandelanleihe. Nach 30 Monaten muss die UBS die Anleihe in Aktien umwandeln. Der Bund käme damit auf eine Beteiligung von 9,3% an der Bank. Während der Frist zahlt die UBS einen Zins von 12,5%. Die Auffanggesellschaft übernimmt – finanziert von der Nationalbank – illiquide UBS-Mittel für maximal 60 Mrd USD.


Nationalrat heisst verstärkten Einlegerschutz gut
Spareinlagen und Kassenobligationen sind künftig bei Bankenpleiten bis 100’000 statt nur bis 30’000 CHF abgesichert. Im Kielwasser des UBS-Hilfspakets hat der Nationalrat am Montag mit 177 zu 0 Stimmen den verstärkten Einlegerschutz gutgeheissen. Im Gegensatz zur milliardenschweren Pflichtwandelanleihe des Bundes war die Revision des Bankengesetzes völlig unbestritten. Oppositionslos gutgeheissen wurde so auch die von 4 auf 6 Mrd CHF erhöhte Obergrenze, bis zu der die Banken solidarisch für ein insolventes Institut einspringen.


Grosszügiger als bisher werden betroffene Banken den Kunden sofort Geld aus der Liquiditätsmasse auszahlen. Das Parlament erwartet, dass die Bankenkommission den heutigen Betrag von 5’000 CHF um ein Mehrfaches erhöht. Neu sind zudem neben den Bankeinlagen gesondert auch Einlagen bei Vorsorgestiftungen privilegiert.


Keine öffentliche Liste
Einig war man sich darin, dass die Banken grundsätzlich im Umfang von 125% ihrer privilegierten Einlagen ständig inländisch gedeckte Forderungen oder übrige in der Schweiz belegene Aktiven sollen halten müssen. Die Mehrheit der Banken erfüllt diese Anforderung bereits oder wird sie in naher Zukunft erfüllen. Mit 115 zu 59 Stimmen widersetzte sich der Nationalrat hingegen der Forderung des Ständerates, die Finanzmarktaufsicht müsse die Liste der vorgeschriebenen und vorhandenen Deckungen jeder einzelnen Bank veröffentlichen. Eine verstärkte links-grüne Kommissionsminderheit musste sich hier geschlagen geben.


Keine Sozialpolitik
Ebenso scheiterte mit 113 zu 57 Stimmen der links-grüne Antrag, gleichzeitig auch das Gesetz über die Familienzulagen zu ändern und so die Kaufkraft der Bevölkerung zu stärken. Die Mehrheit wollte nichts davon wissen, das Minimum der Kinderzulage von 200 auf 250 und jenen der Ausbildungszulage von 250 auf 300 CHF pro Monat zu erhöhen. Finanzminister Hans-Rudolf Merz warnte davor, das Krisenpaket durch einen «Schnellschuss» aus dem Gleichgewicht zu bringen. Mit Kinderzulagen könne man nicht Konjunkturpolitik betreiben. Im Übrigen erinnerte Merz daran, dass der Bundesrat eine steuerliche Entlastung der Familien mit Kindern vorbereite.


Die Vorlage geht zur Differenzbereinigung an den Ständerat. Sie soll dringlich erklärt werden und nach der definitiven Verabschiedung am 19. Dezember sofort in Kraft treten. Für Frühling 2009 bereitet der Bundesrat eine grundlegende Reform vor. Geprüft wird dabei eine Vorfinanzierung des Einlegerschutzes, etwa in Form eines Fonds. (awp/mc/pg/15)

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