Parmalat-Pleite – Bundesgericht gibt grünes Licht für Rechtshilfe an Italien

Nach dem Entscheid aus Lausanne können den italienischen Behörden Unterlagen zu einem Konto bei der Hyposwiss Privatbank in Zürich übermittelt werden. Auf dieses Konto sollen rund 2,8 Mio USD überwiesen worden sein, die im Zusammenhang mit der Vermietung eines Hotelkomplexes auf den Seychellen stehen. Die italienischen Ermittler gehen davon aus, dass insgesamt 4,8 Mio USD aus diesem suspekten Mietgeschäft über total 12,3 Mio USD an eine Gruppe von Angeklagten im Parmalat-Skandal geflossen sein sollen, gegen die wegen betrügerischem Konkurs ermittelt wird.


Verwaltungsgerichtsbeschwerde abgewiesen
2005 ersuchte die Staatsanwaltschaft Parma die Schweiz ergänzend um Kontoauszüge und Eröffnungsunterlagen zum fraglichen Konto. Das BJ gab der Übermittlung im vergangenen September grünes Licht. Die Firma, der das Konto gehört, gelangte dagegen ans Bundesgericht, das ihre Verwaltungsgerichtsbeschwerde nun abgewiesen hat. Nach Ansicht der Lausanner Richtern liegt keine Verletzung des Verhältnismässigkeitsprinzips vor. Die Konteninhaberin hatte argumentiert, dass nur vier Transaktionen einen Zusammenhang mit dem Rechtshilfeersuchen aufweisen würden. Eine Offenlegung sämtlicher Unterlagen verletze das Bankgeheimnis.


Restriktive Auslegung nicht angebracht
Laut Bundesgericht ist jedoch eine restriktive Auslegung des Rechtshilfeersuchens nicht angebracht. Das Mietgeschäft sei nur ein Beispiel verdächtiger Transaktionen der ins Auge gefassten Gruppe. Das BJ habe zu Recht auf weitere Überweisungen hingewiesen, die für die italienischen Ermittler erheblich sein könnten.


Parmalat mit Schuldenberg von fast 15 Mrd Euro zusammengebrochen
Der italienische Nahrungsmittelkonzern Parmalat mit 36’000 Angestellten ist Ende 2003 unter einem Schuldenberg von fast 15 Mrd Euro zusammengebrochen. Der Parmalat-Skandal wird derzeit von verschiedenen Seiten juristisch aufgearbeitet.


Rechtshilfe durch die Schweiz
Die Schweiz hat bereits an die Staatsanwaltschaften von Parma und Mailand Rechtshilfe geleistet. Im Oktober hat die Bundesanwaltschaft gerichtspolizeiliche Ermittlungen gegen die Graubündner Kantonalbank (GKB) eingeleitet. (Urteil 1A.269/2005 vom 2. Dezember 2005; keine BGE-Publikation) (awp/mc/gh)

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