Senkung des BVG-Umwandlungssatzes gescheitert im Ständerat

Ihr Ziel erreichte am Ende nur die SP, obschon ihr Antrag auf Nichteintreten klar abgelehnt worden war. Im Grundsatz war sich die Ratsmehrheit einig, dass der Mindestsatz zur Berechnung der Renten aus dem Kapital stärker gesenkt werden muss, als dies die Räte 2003 mit der 1. BVG-Revision beschlossen hatten.


Mindestsatz
Heute beträgt der Mindestsatz, nach dem das Alterskapital in die jährliche Rente umgewandelt wird, für Männer 7,1 und für Frauen 7,2%. Gemäss der 2003 beschlossenen 1. BVG-Revision würde er bis 2014 auf 6,8% sinken. Das heisst: Für je 100’000 CHF Kapital im Obligatorium gäbe es dann noch 6’800 CHF Rente


Höhere Lebenserwartung
Wegen der höheren Lebenserwartung und der langfristig tieferen Renditeaussichten schlug der Bundesrat – in Trab gesetzt vom Parlament – neu schon für 2008 eine Senkung auf 6,9% und dann einen etappenweisen weiteren Abbau auf 6,4% bereits 2011 vor. Dieses Tempo sei zu rasant, lautete am Dienstag der Tenor im Ständerat.


Rat folgt Kommissionsminderheit
Nach langer Diskussion folgte der Rat einer von Eugen David (CVP/SG) angeführten Kommissionsminderheit. Mit 22 zu 17 Stimmen beschloss er, mit dem Abbau ordentlich an den Pfad der 1. BVG-Revision anzuschliessen und den Umwandlungssatz erst in den Jahren 2014 bis 2018 kontinuierlich auf 6,4% zu senken. Auch die Kommissionsmehrheit hatte die Gangart drosseln wollen, wenn auch nicht ganz so stark. Sie schlug vor, mit der verschärften Satzreduktion 2009 zu beginnen und die 6,4% im Jahr 2014 statt schon 2011 anzupeilen. Der von Sozialminister Pascal Couchepin formell verteidigte Antrag des Bundesrates war vollends. chancenlos.


In der Gesamtabstimmung entglitt dem Rat die Kontrolle
Auf die Seite der in diesem Falle linksbürgerlichen Minderheit schlug sich auch die SP. Sie sprach jeglicher Rentenkürzung die sachliche Begründung und vor allem die Dringlichkeit ab. Weil der Rat aber den Nichteintretensantrag von Anita Fetz (SP/BS) mit 33 zu 9 abgeschmettert hatte, schwenkte sie auf die mildeste Lösung ein. In der Gesamtabstimmung entglitt dem Rat dann die Kontrolle. Zur ablehnenden Linken stiessen nun jene, die sich mit dem Vorschlag der Minderheit nicht hatten anfreunden können, vorab eine Mehrheit der FDP. Die Vorlage geht an den Nationalrat, der sich voraussichtlich im Dezember – das heisst erst nach den Wahlen – damit befassen wird. (awp/mc/gh)

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