Ständerat will Aktionärsrechte stärken

Im Anhang zur Bilanz haben die rund 300 an der Börse kotierten Publikumsgesellschaften alle Bezüge der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrates und des Beirates auszuweisen. Bei den Mitgliedern der Geschäftsleitung müssen nur die Gesamtsumme und die Vergütung für den CEO veröffentlicht werden.


Helen Leumann (FDP/LU) und Erika Forster (FDP/SG) bezweifelten, dass mit der Offenlegung überhöhte Managerlöhne verhindert werden. Im Gegenteil: Das Rating werde einen massiven Schub nach oben auslösen. Wie bei einer Appenzeller Viehschau werde gelten «je prämierter desto stolzer», sagte Carlo Schmid (CVP/AR.


Auch Anita Fetz (SP/BS) glaubt nicht, dass wegen der Vorlage übersetzte Löhne reduziert werden. Doch befähige Transparenz die Aktionäre, ihren Einfluss an der Generalversammlung geltend zu machen. Das sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Aktionärsdemokratie.


Bundesrat Christoph Blocher sagte, anders als klassische Unternehmen hätten grosse Publikumsgesellschaften keinen fassbaren Eigentümer. Diese nicht fassbaren Eigentümer wählten ihre Verwaltungsräte. Deshalb müssten sie wissen, wieviel ihre Verwaltungsräte verdienten.


Die Höhe der Vergütungen des Managements sollten am Erfolg gemessen werden, sagte Blocher. Es sei nicht Sache des Staates, über die Saläre zu bestimmen. Der Staat habe aber dafür zu sorgen, dass die Eigentümer der Gesellschaften geschützt und in Kenntnis der Sachlage entscheiden könnten.


Mit 24 zu 19 Stimmen fügte der Ständerat auf Antrag von Eugen David (CVP/SG) die Vorschrift ein, dass Publikumsgesellschaften binnen zweier Jahre in ihre Statuten Bestimmungen über die Festlegung der Entschädigungen des Verwaltungsrates aufnehmen müssen. Damit sollen die Aktionärsrechte gestärkt werden.


Namens der Kommission bezweifelte Fritz Schiesser (FDP/GL), dass damit etwas gegen Abzockereien getan werden könne. Exorbitante Entschädigungen könne man nicht mit dem Gesetz verhindern. Da sei die Moral gefragt. Der Staat sollte nicht in die Organisationsfreiheit der Gesellschaften eingreifen.


Abgelehnt wurde mit 30 zu 9 Stimmen ein Antrag von Fetz, die Vergütungen der Verwaltungsräte und Manager der Genehmigung durch die Generalversammlung zu unterstellen. Fetz hätte sich davon eine vorbeugende Wirkung gegen Lohnexzesse in den Teppichetagen der Publikumsgesellschaften versprochen.


Bundesrat Blocher argumentierte, die Offenlegung der Vergütungen wirke präventiv. Zudem wären die Konsequenzen nicht absehbar, wenn eine Generalversammlung ein Salär nicht genehmigen würde. Die Revision des Obligationenrechts geht zur Differenzbereinigung an den Nationalrat zurück. (awp/mc/as)

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