Steueraffäre: Fast alle Stiftungen in der Schweiz sind gemeinnützig

Im Fürstentum sind die umstrittenen anonymen Familienstiftungen die Regel. Die Zahlen, die am Mittwoch an der Vorstellung der Totalrevision des Liechtensteiner Stiftungsrechts in Vaduz bekannt wurden, sind eindrücklich. Im kleinen Fürstentum gibt es zwischen 45’000 und 50’000 Stiftungen. Die meisten davon sind anonyme Familienstiftungen. Rein gemeinnützige Stiftungen gibt es nur 500 bis 600. Ganz anders in der Schweiz: Von den rund 12’000 Stiftungen sind über 95% gemeinnütziger Art, wie Christoph Degen, Geschäftsführer von «proFonds», dem Dachverband gemeinnütziger Stiftungen mit Sitz in Basel, am Mittwoch im Gespräch mit der Nachrichtenagentur SDA sagte.


Klassische Stiftungen
«In der Schweiz sind Stiftungen wirklich Stiftungen», sagte Degen. Und das werde so bleiben, wie die 2006 in Kraft getretene Stiftungsrevision gezeigt habe. Schweizer Stiftungen seien konzipiert für gemeinnützige Zwecke etwa im sozialen Bereich, in der Bildung, Kultur oder zur Unterstützung wissenschaftlicher oder ökologischer Anliegen. Die Stiftungen können zudem nicht einfach aufgehoben, und das Geld daraus kann nicht abgezogen werden. Aufgegeben würden sie in der Regel, wenn ihnen das Geld definitiv ausgegangen oder deren Zweck nicht mehr erreichbar sei. Gemeinnützige Stiftungen müssen in der Schweiz im Handelsregister eingetragen sein. Sie stehen unter staatlicher Aufsicht, entweder durch den Bund oder die Kantone.


Keine wirklichen Vorteile
Nicht eintragungspflichtige Familienstiftungen gibt es zwar ebenfalls. Laut Degen lassen sich daraus für den Gründer aber keine wesentlichen persönlichen Vorteile ziehen. Es gebe nur drei zulässige Zwecke: Unterstützt werden könnten Angehörige in Notlagen oder in Ausbildung. Die dritte Möglichkeit sei die Unterstützung eines Angehörigen, der sich beruflich selbstständig mache. Gemeinnützige Stiftungen werden vom Fiskus insoweit bevorteilt, als sie nicht der Kapital- und Gewinnsteuer unterliegen, allenfalls aber der Mehrwertsteuer. Jene wenigen Stiftungen ohne einen gemeinnützigen Zweck, somit auch Familienstiftungen, werden gemäss Degen in der Regel besteuert wie juristische Personen. (awp/mc/ps)

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