Swissair-Prozess: Auch Kanton Neuenburg meldet Berufung an

Die Staatskanzlei teilte am Donnerstag mit, die Neuenburger Regierung sei überrascht über die 19 Freisprüche und wolle nun die detaillierte schriftliche Urteilsbegründung prüfen. Danach werde über das weitere Vorgehen entschieden. Das schriftliche Urteil aus Bülach ist im Sommer zu erwarten.


Verlust von rund einer Million Franken
Das Swissair-Debakel hatte dem Neuenburger Staatshaushalt einen Verlust von rund einer Million Franken beschert. Im Februar 2002 reichte Neuenburg deshalb gemeinsam mit dem Kanton Genf, der durch das Grounding 57 Mio. Fr. verloren hatte, Strafanzeige ein. Die betroffenen Parteien haben bis zum 20. Juni Zeit, gegen das Urteil zu rekurrieren. Bereits am Mittwoch hatte die Zürcher Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Bezirksgerichts Bülach mit Bezug auf alle Angeklagten Berufung eingereicht. (awp/mc/gh)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert