Transponierung

Bei diesem Vorgehen verneinen die Steuerbehörden das Vorliegen eines echten Verkaufs. Der Verkäufer kann deshalb keinen steuerfreien Kapitalgewinn realisieren. Erhält er für die Übertragung der Aktien eine Geldleistung, unterliegt die Differenz zwischen Gutschrift und Nennwert der Aktie der Einkommenssteuer. Erhält der Aktionär als Gegenleistung neue Aktien der von ihm beherrschten Käuferin, unterliegt die Differenz zwischen dem Nennwert der übertragenen Aktien und dem höheren Nennwert der neuen Aktien der Einkommenssteuer.

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