Bundesrat verzichtet auf Gegenvorschlag zur Einheitskrankenkasse

Bundesrat verzichtet auf Gegenvorschlag zur Einheitskrankenkasse
Bundesrat Alain Berset, Vorsteher EDI. (Foto: admin.ch)

Gesundheitsminister Alain Berset. (Foto: admin.ch)

Bern – Der Bundesrat ist von einem Gegenvorschlag zur Volksinitiative für die Einführung einer Einheitskrankenkasse nach harscher Kritik abgerückt. Einzelne Reformvorhaben aus dem Gegenentwurf schlägt er aber trotzdem vor – unter anderem die Trennung von Grund- und Zusatzversicherung.

Der Bundesrat trage den Ergebnissen der Konsultation Rechnung und verzichte auf einen Gegenvorschlag, teilte das Departement des Innern (EDI) am Freitag mit. Den Plan für eine Rückversicherung für besonders teure Patienten – Kern des Gegenentwurfs – verfolge er nicht weiter. Die Initiative aus linken Kreisen lehnt er ab. Die Regierung wollte eine neue Rückversicherung für die teuersten Patienten schaffen. Zusammen mit einer Verfeinerung des Risikoausgleichs und der strikten Trennung von Grund- und Zusatzversicherung sollten so die kostspielige Risikoselektion eingedämmt und Kosten gespart werden. Kritiker wandten ein, dass damit quasi eine Teil-Einheitskasse geschaffen werde.

«Verbesserungen notwendig»
Obwohl nicht als Gegenvorschlag, verabschiedete der Bundesrat dennoch einige der Vorschläge für eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Der Bundesrat sei «sich bewusst, dass Verbesserungen notwendig» seien. So soll der Risikoausgleich unbefristet weitergeführt und verfeinert werden, indem darin auch Angaben zum Krankheitsrisiko enthalten sein sollen. Diese Massnahme ist im Parlament weitgehend unbestritten; sie war auch Teil der vom Volk verworfenen Managed-Care-Vorlage. Chronisch kranke Menschen sollen so im Risikoausgleich zwischen den Kassen besser berücksichtigt werden.

BR beharrt auf Trennung von Grund- und Zusatzversicherung soll bestehen bleiben
Die Trennung von Grund- und Zusatzversicherung gibt der Bundesrat ebenfalls nicht auf. Eine einzige Gesellschaft soll nicht mehr beide Typen von Krankenversicherungen anbieten dürfen. Heute ist dies laut EDI bei 16 von 61 Krankenversicherern der Fall. Von der Trennung erhofft sich die Regierung, dass die Transparenz erhöht wird und dass keine Informationen zur Risikoselektion ausgetauscht werden. Wenn Gruppen mit verschiedenen Einheiten die Grund- und Zusatzversicherungen anbieten, sollen «Informationsbarrieren» einen Informationsaustausch verhindern. (awp/mc/ps)

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