Medienförderung: Machtverschiebung und Einheitsbrei statt Förderung von Qualität und Vielfalt

Medienförderung: Machtverschiebung und Einheitsbrei statt Förderung von Qualität und Vielfalt
(Bild: © Goss Vitalij / AdobeStock)

Das neue Massnahmenpaket im Umfang von über einer Milliarde Franken (1’057 Millionen) für die nächsten sieben Jahren, zusätzlich zu den bestehenden 952 Millionen Fördergeldern im selben Zeitraum, das am 13. Februar 2022 zur Abstimmung kommt, soll die kleinen Regionalzeitungen und Online-Portale unterstützen. Es kommt jedoch vor allem den grossen Medienunternehmen zugute.

Von Helmuth Fuchs

Schon heute werden Lokalradios und regionale Fernsehangebote aus den obligatorischen Gebühren (Serafe, zuvor Billag) mit 81 Millionen Franken unterstützt. Dazu kommen 5 Millionen Franken, die allen Medien zugute kommen sollen. Neu sollen die Zahlungen an die Radio- und Fernsehanbieter um 28 Millionen Franken aufgestockt werden. Davon profitieren vor allem die grossen Medienanbieter wie CH Media (AZ Medien und NZZ zu je 50%), denen die meisten Lokalradios und Regionalfernsehstationen gehören. CH Media besitzt zum Beispiel Tele Züri, Tele Bärn, Tele1, 3+, Radio24, Radio Pilatus, Radio Argovia etc. Das heisst, der überwiegende Teil der 28 Millionen, Schätzungen der Initianden des Referendums liegen bei bis zu 70%, wird an die grossen Medienunternehmen fliessen.

Prozentual die grösste Ausweitung ist für die Massnahmen für alle Medien vorgesehen. Diese Zahlungen sollen hier von 5 auf maximal 23 Millionen erhöht werden. Hier sollen folgende Bereiche unterstütz werden:

  1. Unterstützung von Nachrichtenagenturen: Als einzige wird aktuell KEYSTONE-SDA-ATS unterstützt. Die SDA wurde 2018 unter einigem Getöse zu KEYSTONE-SDA-ATS fusioniert, mit der klaren Zielsetzung, vermehrt Corporate Content anzubieten, also Material im Auftrag von Firmen, Organisationen, Behörden zu verbreiten. Somit wurde die Nachrichtenagentur zu einem Mitbewerber von PR-Agenturen im freien Markt. In der Leistungsvereinbarung mit dem UVEK sind die förderungswürdigen Inhalte definiert, ebenso soll es eine strikte Trennung zwischen PR-Aufträgen und Nachrichtenagentur geben. Trotzdem bleibt die Gefahr einer Vermischung von unabhängigem journalistischem Inhalt und Auftrags-PR, da in vielen Fällen die Quelle der Informationen dieselben Unternehmen sind, welche auch die potentiellen oder tatsächlichen Kunden sowohl der Nachrichten- als auch der PR-Abteilung sind. 2021 wurden von den 5 Millionen 4 Millionen an die KEYSTONE-SDA-ATS ausgeschüttet.
  2. Aus- und Weiterbildung von Journalistinnen und Journalisten: Unterstützung zum Beispiel der Schweizer Journalistenschule MAZ oder das Centre de Formation au Journalisme et aux Médias (CFJM).
  3. Presserat
  4. Elektronische Medien, wenn sie zusammen in IT-Infrastrukturen investieren. Zum Beispiel können das technische Plattformen für eine bessere Sichtbarkeit oder ein gemeinsames Log-In sein.

Die Punkte 1 und 3 haben keinen direkten Einfluss auf die Medienunternehmen und ihre Grösse. Da KEYSTONE-SDA-ATS aber zu 30% im Besitz der APA (Austria Presse Agentur) ist, zu 24% den Tamedia Publikationen und zu knapp 8% der NZZ und 7% der SRG gehört, kommen Unterstützungsgelder hier fast zu 70% grossen Unternehmen, wovon zu 30% einem ausländischen Unternehmen, zugute.

Von Zuschüssen bei der Aus- und Weiterbildung von JournalistInnen, Punkt 2, welche über die direkten Beiträge an Schulen gehen, würden natürlich diejenigen am meisten profitieren, welche am meisten JournalistInnen anstellen, also auch hier eher die grossen Unternehmen.

Beim Punkt 4 wird es vor allem um Initiativen wie OneLog (zuvor Ringier Connect, VR-Präsident Marc Walder) der Schweizer Digital Allianz (TX Group und Ringier) gehen. Der Erläuterungstext des BAKOM ist geradezu für das gemeinsame Login der Grossunternehmen massgeschneidert. (NZZ, CH Media und SRG sollen demnächst die Lösung ebenfalls einsetzen). Ebenso könnte dies eine Chance sein, sich die Eigenentwicklungen von Content Management Systemen vom Staat mitfinanzieren zu lassen. Auch hier sind es vorwiegend die grossen Unternehmen, welche solche Entwicklungen vornehmen, während sich die kleinen Unternehmen mit Systemen ab der Stange und aus der Cloud begnügen und kaum in grosse gemeinsame IT-Infrastrukturen investieren.

Das heisst, auch bei den Massnahmen für alle Medien wird höchstwahrscheinlich der grösste Teil der Zahlungen, die nicht an KEYSTONE-SDA-ATS, die Weiterbildungsinstitute oder den Presserat gehen, zu den grossen Unternehmen fliessen.

Übersicht der Massnahmen, BAKOM

Heute bevorzugt die Unterstützung bei der Zustellung abonnierter Zeitungen vor allem kleinere regionale Medien. Dies dank einer Auflagen-Obergrenze von 40’000 Exemplaren. Da diese Obergrenze neu aufgehoben werden soll, würden die grossen Titel wie NZZ, Blick, oder Tagesanzeiger von den zusätzlichen 20 Millionen Franken etwa die Hälfte abbekommen. Auch wenn kleine und mittlere Zeitungen eine höhere Unterstützung pro Exemplar erhalten sollen, ist eine prozentuale Stärkung der Grossunternehmen bei der Zustellung kaum zu verhindern. Haben die kleinen und mittleren Zeitung bis anhin ca. 80% der 30 Millionen bekommen (24 Millionen CHF), wären es mit dem neuen Gesetz noch etwa 68% der 50 Millionen (34 Millionen CHF).

Von 20 auf 30 Millionen sollen die Beiträge zur Ermässigung der Zustellung für die Verbands- und Vereinspresse erhöht werden. Die rund 950 Titel, die davon profitieren können, werden auf der BAKOM-Seite aufgeführt. Da nicht davon auszugehen ist, dass es plötzlich einen Drittel mehr Empfänger für solche Titel gibt, oder die Zustelltaxen um einen Drittel erhöht werden, bleibt der Grund für diese Erhöhung vorerst unverständlich, zumal alle Vereine, welche sparsam mit ihren Mitteln umgehen müssen, ihre Mitglieder grösstenteils auf digitalen Wegen informieren können (E-Mail, Newsletter, eigene Webseiten).

Der grösste Betrag mit 40 Millionen Franken soll neu die Früh- und Sonntagszustellung abonnierter Zeitungen unterstützen. Heute wird die Frühzustellung vorwiegend in den grossen Ballungsräumen für die auflagenstärksten Titel genutzt. Die Unterstützung der Frühzustellung soll einen Anreiz für die Verlage schaffen, ihr Angebot auf weitere Gebiete ausserhalb der Ballungsräume auszudehnen.

Durch die Ausweitung auf die Früh-und Sonntagszustellung würden rund 270 Millionen Zeitungsexemplare zusätzlich zu den heute verteilten 115 Millionen Exemplaren anspruchsberechtigt. Auch dies dürfte eher für die grossen Verlage interessant sein, als für die kleinen Titel, welche kaum die höheren Zuschüsse für die Tageszustellung gegen die tieferen einer Frühzustellung eintauschen werden. Noch offensichtlicher ist die Förderung der grossen Titel bei der Unterstützung der Zustellung für Sonntagszeitungen. Hier gibt es praktisch nur grosse Unternehmen, welche überhaupt Sonntagszeitungen anbieten. Peter Weigelt, Vorstandsmitglied des Vereins ««NEIN zu staatlich finanzierten Medien», schätzt in seinem Kommentar im Tagesanzeiger vom 7.1.2022, dass etwa 90% der Verbilligungen der Früh- und Sonntagszustellung den grossen Unternehmen zugute kämen.

Unterstützung von Online-Medien: Dies ist die einzige Komponente (zusammen mit dem kleinen Teil für gemeinsame IT-Projekte bei den «Massnahmen für alle Medien»), welche nicht nur den Niedergang der alten Medien, die sinkende Zahl von zahlenden Abonnenten, die sinkenden Werbeeinnahmen etc. verlangsamen wollen, sondern sich mit neuen und potentiell positiven Entwicklungen befassen. Dafür vorgesehen sind 30 Millionen Franken, also 20% der geplanten neuen Massnahmen, oder knapp über 10% der gesamten Massnahmen (bestehende und geplante, jährlich 287 Millionen CHF).

Zur Feststellung, wer für die Unterstützungsgelder in Frage kommt, werden einige nachvollziehbare Qualitätskriterien festgelegt (Inhalte vorwiegend für Schweizer Publikum, kontinuierliche Aktualisierungen, Trennung redaktioneller Teil und Werbung, Inhalte, die nicht schon mit einem Abgabenanteil unterstützt wurden, Einhalten der Branchenregeln für journalistische Praxis, sichtbares Impressum, private Trägerschaft, Schutz von Minderjährigen, teilweise Aufbereitung der Inhalte für Menschen mit Sinnesbehinderung).

Weniger nachvollziehbar ist der erste Absatz der Voraussetzungen für eine Unterstützung:

a. Es wird ein bestimmter Mindest-Nettoumsatz aus freiwilligen oder obligatorischen Gegenleistungen für die Nutzung des Angebots erzielt; der Bundesrat legt den Mindest-Nettoumsatz für jede Sprachregion fest.

Das heisst, der Bundesrat schreibt das Geschäftsmodell vor und unterstützt nur jene, welche von den LeserInnen eine Bezahlung in Form von Spenden oder Gebühren verlangen. Dies auf dem Hintergrund, dass ja gerade die fehlende Zahlungsbereitschaft der Online-BenutzerInnen nebst den fehlenden Werbeeinnahmen den grössten Teil des Problems darstellen. Anstatt hier die Art der Monetarisierung vorzuschreiben mit einem Modell, das erwiesenermassen für viele Portale gar nicht oder nur beschränkt funktioniert, könnte der Bund es den UnternehmerInnen überlassen, die für sie geeigneten Geschäftsmodelle zu finden. Die einen setzen auf Mitgliedschaften, andere auf Spenden, wieder andere bieten kostenlose Inhalte und lassen sich für die Publikation von Inhalten bezahlen oder leben ganz von der Online-Werbung.

Die restriktive und einseitige Vorschrift für das Modell der bezahlenden LeserInnen bevorzugt auch hier die grossen Unternehmen, welche die Entwicklung zuerst verschlafen und es so Unternemen wie Google und Facebook erleichtert haben, ihnen fast den gesamten Werbebereich streitig zu machen und benachteiligt Online-Unternehmen, die im neuen Wettbewerbsumfeld andere Wege gesucht und gefunden haben, als die Bezahlung durch die LeserInnen.

Da sich der Beitrag am Nettoumsatz aus den freiwilligen oder obligatorischen Gegenleistungen für die Nutzung des Online-Medienangebots bemisst, sind die grössten Profiteure der Online-Unterstützung ebenfalls die grössten Medienunternehmen. Dies dank der grossen Reichweite der grössten Titel und da Zeitungen auch im Online-Bereich meist auf das Abonnement-Modell setzen (im Wissen, dass die Online-Abonnements nicht die wegbrechenden Print-Einnahmen ersetzen werden können). Wie bei anderen Massnahmen sieht der Bund zwar vor, dass der Anteil tiefer ist, je höher der Umsatz ist, dies wird aber kaum dazu führen, dass sich die Anteile signifikant zugunsten von kleinen Portalen verschieben. Die Annahme ist, dass wahrscheinlich zwei Drittel der Gelder zu den grossen Unternehmen fliessen werden.

Intention und Wirklichkeit

Die Intention, den unabhängigen Journalismus in der Schweiz zu unterstützen, da dieser für eine funktionierende Demokratie unerlässlich ist, ist lobens- und unterstützenswert.

Leider taugt das neue Mediengesetz dafür sehr schlecht. Es zementiert die bestehenden Strukturen und Geschäftsmodelle, welche in der Vergangenheit dazu geführt haben, dass die grossen Unternehmen wichtige Entwicklungen verpasst, sich danach auf lukrativere Geschäftsfelder fokussiert und den Journalismus schrittweise qualitativ und quantitativ abgebaut haben. Dass diese mit dem neuen Gesetz übermässig profitieren und das Gewicht von kleinen und regionalen Medien noch vermehrt hin zu den grossen Unternehmen verschoben wird, läuft der Intention vollständig entgegen, auch wenn das Gesetz noch einige Stellschrauben vorsieht, dieses Gewicht ein wenig zu verschieben.

Wir haben hier die Zahlen und die möglichen Auswirkungen zusammengestellt:

Nach unserer Einschätzung profitieren heute die kleinen und regionalen Medien mit etwa 52.5 Millionen Franken zu 45% von den Unterstützungsgeldern von 116 Millionen Franken jährlich (136 Mio. minus die 20 Mio. für Verbands- und Vereinspresse). Zukünftig würde sich der Betrag zwar auf 94 Millionen erhöhen, der Anteil für die kleinen und regionalen Medien würde aber auf 37% sinken, da von den neuen Massnahmen zu etwa 70% die grossen Unternemen profitieren.

Mit dem geplanten Gesetz würde der Mediensektor neu mit jährlich 287 Millionen Franken während mindestens 7 Jahren unterstützt, wovon gerade mal 94 Millionen Franken jährlich den kleinen Unternehmen zugute kämen, also ziemlich genau ein Drittel. Zusammen mit der Vorschrift für ein erwiesenermassen schlecht funktionierendes Geschäftsmodell für Online-Medien (Zahlungsbereitschaft der LeserInnen), welches wiederum die grossen Unternehmen bevorteilt, kann man den nicht zielführenden Gesetzesentwurf eigentlich nur ablehnen.

Was wären die Alternativen?

Wer den unabhängigen Journalismus, die Medien als «vierte Gewalt» und die Meinungsfreiheit durch Medienvielfalt stärken will, muss genau dort ansetzen und nicht die Medienkonzerne, welche bis anhin den Niedergang mit verursacht oder zumindest nicht gebremst haben, zusätzlich stärken, ohne genau festzulegen, wofür die Mittel verwendet werden müssen. So besteht das Risiko, dass die über 1 Milliarde Franken, welche in sieben Jahren alleine an die grossen Medienkonzerne fliessen würden, die Übernahmen von weiteren Titeln und die Ausschüttungen an Aktionäre noch beschleunigen und erhöhen würden, die Medienvielfalt durch die Übernahmen weiter verringern und nichts beitragen würden zur Erhöhung der Qualität im Journalismus.

Am zielführendsten wäre wahrscheinlich die Einrichtung einer politisch unabhängigen und nach Fachkompetenz besetzten Stiftung, welche unter anderen folgende Aufgaben wahrnehmen würde:

Aus- und Weiterbildung von Journalisten: Journalisten sollen sich ohne Rücksicht auf die finanzielle Situation des Arbeitgebers gezielt weiterbilden können zu aktuellen Themen wie Daten-Journalismus, Recherche-Journalismus mit neuesten technischen Hilfsmitteln, Datenaufbereitung, vertieftest Statistik-Wissen etc.

Vergabe von Recherche-Aufträgen: Themen, die für die Gesellschaft und die Weiterentwicklung der Schweiz von grosser Bedeutung sind, aber für welche die Medien zu wenig Ressourcen haben, sollten von der Stiftung ausgewählt, vergeben und finanziert werden, als echte Service-Public-Leistung. Der Fokus, im Gegensatz zur heutigen Entwicklung, sollt darauf liegen, ein umfassendes Gesamtbild zu einem Thema aufzubereiten als Grundlage zum öffentlichen und gesellschaftlichen Diskurs und nicht darauf, die Meinung des Journalisten oder eine politische Agenda zu bedienen.

Die Schweiz braucht eine unabhängige und nicht marktorientierte Nachrichtenagentur. Die KEYSTONE-SDA-ATS leistet zwar unter den gegebenen Umständen gute Arbeit, ist aber in der Mischung mit den PR-Aufgaben, dem gewinnorientierten Druck und der ausländischen Beteiligung nicht optimal aufgestellt. Eine mögliche Lösung wäre die Integration in die SRG, welche im Gegenzug zur Erweiterung um diese Aufgabe werbefrei werden müsste. Damit wäre die Konkurrenzierung der privaten Marktteilnehmer durch die gebührenfinanzierte SRG vom Tisch und die SRG könnte sich vermehrt den journalistischen und Service-Public-Aspekten ihrer Aufgabe widmen. Zudem hat die SRG heute schon mit die höchste Kompetenz und Glaubwürdigkeit im Nachrichtenbereich. Zumindest eine Beteiligung der SRG an einer Nachrichtenagentur im gesetzlich schon vorgesehen im Artikel 76b, Absatz 4 «Die SRG kann mit Nachrichtenagenturen zusammenarbeiten oder sich daran beteiligen».

Förderung von kleinen und mittleren unabhängigen Online-Medien ohne Vorschrift des Geschäftsmodells. Wer Vielfalt und Unabhängigkeit will, erreicht dies am besten durch eine direkte Förderung von kleinen und mittleren unabhängigen Online-Medien, welche sich ausschliesslich dem Nachrichtenbereich und Journalismus verpflichten.

Allgemein sollen gesprochene Förderungen zielgerichtet und wirkungsvoll sein (beides ist beim vorliegenden Gesetzt zu wenig gesichert).

Fazit

Das vorliegende Gesetz erfüllt die Zielsetzungen der Stärkung des unabhängigen Journalismus und der Medien als «vierte Gewalt», die Sicherung der Medienvielfalt durch Stärkung der regionalen und lokalen Medien und die Förderung von Online-Medien in weiten Bereichen nur ungenügend und könnte im Gegenteil dazu führen, dass die durch die Massnahmen bevorteilten grossen Medienunternehmen die frei werdenden oder zugesprochenen Mittel dazu verwenden, den Konsolidierungsprozess zu ihren Gunsten noch zu beschleunigen. Das hier vorgeschlagene Paket mit dem Giesskannenprinzip bei längerer Verweildauer beim Giessen über den Beeten der Grossunternehmen gehört zurück an den Absender.

Wer lokale und regionale Medien, Qualitäts-Journalismus, sowie kleinere unabhängige Online-Medien fördern will, soll genau das tun und dazu wirksame Massnahmen formulieren.


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