Verschärfte Sanktionsmassnahmen gegen Myanmar

Erweiterung der Personenliste
Die Liste der Personen, gegen welche sich die Finanzsanktionen und die Ein- und Durchreisesperre richten, ist auf 270 Namen erweitert worden. Entsprechende Massnahmen sind in der EU im Juni 2003 in Kraft getreten.

Gegenwärtig bestehen folgende Massnahmen gegenüber Myanmar:
Handelsembargo für Rüstungs- und Repressionsgüter



  • Handelsembargo für Rüstungs- und Repressionsgüter
  • Verbot der Gewährung von technischer Ausbildung oder Hilfe im Zusammenhang mit Rüstungsgütern
  • Reisesanktionen gegenüber den im Anhang 2 aufgeführten hochrangigen Angehörigen der Regierung, des Militärs und der Sicherheitskräfte Myanmars sowie deren Familienangehörigen
  • Finanzsanktionen gegenüber dem gleichen Personenkreis.

Meldepflicht gegenüber dem Seco
Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten, von denen anzunehmen ist, dass sie von den Finanzsanktionen betroffen sind, müssen diese dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) unverzüglich melden.

(seco / hfu)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert