Bundesrat will mit der EU Personenfreizügigkeit neu verhandeln

Bundesrat will mit der EU Personenfreizügigkeit neu verhandeln
(Bild: michaklootwijk - Fotolia)

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Bern – Mit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative hat sich die Schweizer Stimmbevölkerung für eine eigenständige Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung ausgesprochen. Der Bundesrat will deshalb mit der Europäischen Union (EU) eine Anpassung des Freizügigkeitsabkommens aushandeln.

Wie bereits im Juni angekündigt, hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden, unter dem Vorbehalt der notwendigen Konsultationen Verhandlungen mit der Europäischen Union aufzunehmen. Er hat hierzu am Mittwoch den Entwurf für ein entsprechendes Verhandlungsmandat verabschiedet.

Der Bundesrat verfolgt mit den Verhandlungen zwei Ziele, wie das EJPD in einer Mitteilung schreibt: Das Abkommen soll einerseits so angepasst werden, dass es der Schweiz künftig möglich ist, die Zuwanderung zu steuern und zu begrenzen – unter Wahrung der gesamtwirtschaftlichen Interessen. Andererseits soll der bilaterale Weg als Grundlage der Beziehungen zur EU gesichert werden. Beiden Zielen ist gleichermassen Rechnung zu tragen. Dies hat der Bundesrat bereits im Konzept vom 20. Juni 2014 zur Umsetzung der Verfassungsbestimmungen zur Steuerung der Zuwanderung festgelegt.

Lässt sich die EU auf Verhandlungen ein?
Mit dem nun vorliegenden Verhandlungsmandat ermächtigt der Bundesrat die Schweizerische Delegation zur Verhandlungsführung. Eine eigentliche Aufnahme von Verhandlungen wird aber ein Einverständnis der EU bedingen. In ersten Reaktionen hatten EU-Vertreter klargestellt, dass eine Neuverhandlung der Personenfreizügigkeit kein Thema ist.

Die Verhandlungen wird Mario Gattiker, Direktor des Bundesamts für Migration (BFM), leiten. Mitverantwortlicher Unterhändler ist Henri Gétaz, Direktor der Direktion für Europäische Angelegenheiten (DEA).

Die Aussenpolitischen Kommissionen des National- und Ständerats, die Konferenz der Kantonsregierungen sowie die Sozialpartner können nun zum Mandatsentwurf Stellung nehmen. Danach verabschiedet die Regierung das definitive Mandat. (EJPD/mc/pg)

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