Bern – Ein Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) hat am Freitag das Urteil der richterlichen Instanz erläutert. Im Kern bedeute es, dass der Vergleich zwischen der Schweiz und den USA nicht rechtens gewesen sei. Das BVGer sei zum Schluss gekommen, dass es nicht zulässig gewesen sei, in Fällen von Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten.