Finma: Grossbanken sollen vom Heimatland aus saniert werden

Finma: Grossbanken sollen vom Heimatland aus saniert werden

Finma-Direktor Patrick Raaflaub.

Zürich – Sollte eine Schweizer Grossbank ins Strudeln geraten, wäre die Finma bei der Sanierung stark auf Aufsichtsbehörden anderer Länder angewiesen. Die Schweizer Finanzmarktaufsicht macht sich international für einen Ansatz stark, der ihr die Federführung für solche Fälle gäbe.

Die internationale Vernetzung von Grossbanken ist im Sanierungs- oder Konkursfall ein besonderes Problem. Nach Ansicht der Finanzmarktaufsicht (Finma) soll dieses gelöst werden, indem die Aufsicht am internationalen Hauptsitz einer systemrelevanten Bank stets für Sanierung oder Abwicklung zuständig ist. Das fordert die Behörde in einem am Mittwoch veröffentlichten Positionspapier.

«Too-big-to-fail»-Regeln
Mit der Gesetzgebung zur «Too-big-to-fail»-Problematik hat die Schweiz Regeln geschaffen, um beim Scheitern einer systemrelevanten Bank die Gefahr für die Volkswirtschaft zu reduzieren. Nebst strengeren Kapitalanforderungen hat die Finma auch Kompetenzen erhalten für die Sanierung oder den Konkurs einer Grossbank.

Kompetenzen müssten auch im Ausland durchgesetzt werden können
Bei global aktiven Grossbanken wie der UBS und CS nützen diese Kompetenzen aber nur, wenn die Finma sie auch im Ausland durchsetzen kann. Ein besonderes Problem stellen dabei Anleihen und andere Papiere dar, welche die Banken aus steuerlichen Gründen im Ausland aufgelegt haben, etwa in Grossbritannien, den USA oder den Kanalinseln.

Umwandlung im Ausland
Die Finma könnte die Käufer solcher Anleihen zu einem teilweisen Schuldenerlass zwingen oder die Papiere in eine Beteiligung an der Bank umwandeln, damit eine systemrelevante Bank ihren Betrieb weiterführen kann. Zuerst müsste allerdings das Eigenkapital inklusive der Pflichtwandelanleihen (CoCo-Bonds) aufgebraucht sein. Mit solchen Schritten greift die Finma jedoch in fremde Rechtssysteme ein. Ein Schuldenschnitt könnte sie nicht einfach von der Schweiz aus verordnen, sondern müsste dafür Rückhalt im betroffenen Land finden.

Deshalb sei es wichtig, dass sich die Aufsichtsbehörden auf den Ansatz des «single point of entry» (SPE, Zuständigkeit der Heimaufsicht) einigten, hält die Finma fest. Über Vereinbarungen mit den ausländischen Aufsichtsbehörden könnte die Finma sicherstellen, dass ihre Sanierungsmassnahmen auch im Ausland durchgeführt werden.

Abschottungstendenzen bemerkbar
International wird der von der Schweiz favorisierte Ansatz geprüft, allerdings gibt es laut Finma auch Abschottungstendenzen. Zur Debatte steht etwa ein Ansatz, bei dem die Aufsichtsstellen in den einzelnen Länder jeweils für die Geschäftsteile in ihrem Territorium zuständig wären. Das würde im Sanierungsfall wahrscheinlich zur Aufspaltung einer Bank führen, schreibt die Finma. Wäre die Heimat-Aufsicht zuständig, wäre die Aufspaltung dagegen nur die letzte Lösung.

Im Positionspapier skizziert die Finma auch weitere Details zu einer Banksanierung oder -abwicklung nach Schweizer Recht. Dabei hält sie fest, dass auch ungesicherte Kundeneinlagen über 100’000 Franken zur Sanierung herangezogen werden könnten. (awp/mc/pg)

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