Bayern spielt bei Steuerdaten auf Zeit

«Wir können momentan noch gar nicht absehen, ob wir etwas kaufen», sagte Fahrenschon in München. Es werde «ohne Zeitdruck» geprüft. Am Vortag hatte Baden-Württembergs schwarz-gelbe Landesregierung eine Entscheidung vertagt, weil es zwischen den Koalitionspartnern Meinungsverschiedenheiten über den Kauf der Steuerdaten gibt.


Finanzminister soll alleine entscheiden
Seehofer will den Streit in der bayerischen CSU/FDP-Koalition dadurch entschärfen, dass weder Kabinett noch Landtag mit der Angelegenheit befasst werden. Stattdessen soll Finanzminister Fahrenschon allein zuständig sein. Bislang hat die FDP gegen ein solches Vorgehen auch keinen Einspruch erhoben. Derzeit liegen der bayerischen Finanzverwaltung nach Seehofers Angaben drei Verkaufsangebote vor. Diese würden sorgfältig geprüft. «Es läuft nix davon», sagte der CSU-Chef.


Geschäftsmodelle von Datendieben nicht fördern
Seehofer ist nach wie vor für den Kauf von Steuersünder-Daten, wenn das rechtsstaatlich vertretbar ist. Die CSU-Landesgruppe im Bundestag leistet hingegen Widerstand. Es sei ein «Fehler, dass der Staat mit Steuergeld Rechtsbruch belohnt» und so zu weiterem Rechtsbruch ermuntere, erklärte CSU-Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrich. Auch der bayerische Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP) betonte: «Der Staat darf keine Geschäftsmodelle irgendwelcher Datenklauer befördern.»


Der drohende Ankauf der Daten-CDs treibt aber immer mehr Steuersünder freiwillig zum Finanzamt. Allein in Niedersachsen gab es in den vergangenen Tagen 54 Selbstanzeigen. Nach Angaben des Finanzministeriums in Hannover geht es dabei um nicht versteuerte Einnahmen von mehr als elf Millionen Euro. In Rheinland-Pfalz meldeten sich seit Jahresbeginn mit 51 reuigen Steuersündern doppelt so viele wie im Vergleichszeitraum 2009.


Österreich setzt auf Amtshilfe
Die Finanzbehörden in Österreich setzen unterdessen auf Amtshilfe aus Deutschland. Vizekanzler Josef Pröll sagte, wenn Deutschland die Daten aus der Schweiz tatsächlich kaufe und dabei österreichische Steuerpflichtige auftauchten, müssten diese aufgrund der EU- Richtlinien umgehend an Wien weitergeleitet werden. (awp/mc/pg/29)

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