Begehrte Fördergelder für erneuerbare Energien

Dies gab die mit der Verwaltung des Fonds betraute Stiftung am Mittwoch bekannt. Weitere rund 1’000 Anlagen erhielten einen positiven Bescheid. Sobald sie gebaut sind und Strom ins Netz einspeisen, haben auch sie Anspruch auf KEV-Gelder. Die Einführung der Kostendeckenden Einspeisevergütung war 2007 im Parlament beschlossen worden. Seit dem 1. Januar 2009 zahlt jeder Schweizer Stromkonsument zur Speisung des Fonds einen Zuschlag von maximal 0,6 Rappen pro verbrauchte Kilowattstunde Strom.


KEV-Gelder erst ab Produktion ausgerichtet
Allerdings beträgt der Zuschlag derzeit nur 0,45 Rappen, da viele der angemeldeten Anlagen erst noch gebaut werden müssen. Erst wenn sie Strom produzieren, haben sie Anspruch auf KEV-Gelder. Ausbezahlt werden diese für Strom aus Technologien wie Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse oder Biomasse-Abfall. 5700 Projekte standen Ende 2009 auf der Warteliste. Damit auch der Strom aus diesen Anlagen dereinst bezahlt werden kann, beschloss das Parlament in der vergangenen Sommersession, dass ab 2013 ein Zuschlag von maximal 0,9 Rappen/kWh erhoben werden darf. Wie das Bundesamt für Energie am Mittwoch mitteilte, wird der KEV-Zuschlag allerdings auch 2011 vorerst bei 0,45 Rappen/kWh belassen.


Mittel zweckgebunden
Bei einem Landesverbrauch von 55,3 Mrd kWh flossen 2009 dank dem KEV-Zuschlag 250 Mio CHF in die Kasse. Dieses Geld steht jedoch nicht nur für die KEV zur Verfügung. Aus der Kasse müssen auch die Mehrkostenfinanzierung, die Risikobürgschaften für Geothermieprojekte, die Rückerstattungen an Grossverbraucher, die Ausgleichsenergie und die Wettbewerblichen Ausschreibungen zum Stromsparen abgegolten werden. (awp/mc/ps/15)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert