Betrugsprozess «Inter Capital»: Kantonsgericht BL bestätigt Urteil

Wie 2006 das Strafgericht sprach auch das Kantonsgericht die 75 und 68 Jahre alten Männer des gewerbsmässigen Betrugs sowie der banden- und gewerbsmässigen Geldwäscherei schuldig. Die dem Älteren auferlegte Busse erhöhte es von 1’000 auf 10’000 CHF. Wegen Verjährung freigesprochen wurden die Angeklagten vom Vorwurf der Verstösse gegen das Bankengesetz.


Anlagegeschäfte auf Karibikinsel Anguilla
Die zwei Männer hatten unter anderem über eine Bankfirma auf der Karibikinsel Anguilla Anlagegeschäfte betrieben. In der Zeit von 1993 bis 2000, um die es vor dem Kantonsgericht ging, erreichte der Deliktsbetrag laut dem Gerichtspräsidenten 77,5 Mio CHF; geschädigt wurden 1554 Anleger, zumeist aus Deutschland. Die Angeklagten hätten mit einem «Lügengebäude» den Betrieb einer professionellen Bank vorgetäuscht, sagte der Präsident in der mündlichen Urteilsbegründung. Sie hätten aber die nötigen Bewilligungen nicht besessen und die versprochenen hohen Zinsen sowie Rückzahlungen vor allem aus Geldern anderer Anleger gedeckt.


Anlegergemeinschaft als «Cash Cow»
Die Anlegergemeinschaft sei so zur «Cash Cow» geworden, und die Bank sei permanent überschuldet gewesen. Das «zum Verlust verdammte System» habe 16 Jahre lang funktioniert, weil die zwei Männer einen ergebenen Vermittlerkreis hatten und ihre Kunden durch genaues Einhalten von Zahlungsverpflichtungen zufrieden stellten. Die Anlagegelder seien jedoch von Anfang an gefährdet gewesen, denn eine Forderung darüber wäre nicht einklagbar und damit «nichts wert» gewesen. Mit der blossen Gefährdung sei aber ein Vermögensschaden eingetreten. Aufgehoben worden sei dieser nur dort, wo eine Rückzahlung erfolgt sei.


Sehr erschwerende Umstände
«Sehr erschwerend» nannte es der Präsident, dass die Männer sich auch durch ein Urteil des Zürcher Obergerichts von 1990 für «im Grunde genommen gleiche Dinge» nicht stoppen liessen. Der Ältere, bei der Verkündung des Urteils aus Gesundheitsgründen abwesend, weist zudem weitere einschlägige Vorstrafen auf. Die noch vorhanden und blockierten Anlagegelder von gegen 50 Mio CHF sollen nun im Zuge eines bankenrechtlichen Konkurses an die Anleger zurückgehen. Mit seinem Urteil folgte das Gericht weder der Anklage, die schärfere Strafen gefordert hatte, noch der Verteidigung, die Freisprüche mangels Beweisen verlangte.


Untersuchungsrichter nicht zufrieden
Ein Weiterzug ans Bundesgericht ist laut den Äusserungen eines der Angeklagten nach der Urteilsverkündung möglich. «Nicht unzufrieden» mit dem Urteil zeigte sich dagegen der Leiter des Besonderen Untersuchungsrichteramts des Kantons Baselland (BUR), der die Anklage vertrat. (awp/mc/ps)

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