CH-Breitbandanschluss soll zur Grundversorgung im Fernmeldebereich gehören

Der Bundesrat hat am Mittwoch einen entsprechenden Änderungsentwurf der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) in die Vernehmlassung geschickt.


Grundversorgungskonzession
Im Hinblick auf die Ausschreibung der nächsten Grundversorgungskonzession, die ab 2008 gelten wird, schlägt der Bundesrat diverse Änderungen bei der Grundversorgung vor, sowohl den Umfang als auch die Preise betreffend. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Mai.


Preisobergrenze von 69 CHF
Für den Breitbandanschluss gilt (exkl. Mehrwertsteuer) eine Preisobergrenze von 69 CHF. Darin inbegriffen sind neben der Breitbandverbindung ein Sprachkanal, eine Telefonnummer und ein Eintrag im öffentlichen Telefonverzeichnis.


Dienste für Behinderte ausbauen
Des weiteren sollen die Dienste für Menschen mit Behinderungen ausgebaut werden. Andersreits werden verschiedene am freien Markt erhältliche Dienste gestrichen.


Nur noch eine Preisobergrenze für Festnetz
Für nationale Telefonverbindungen auf dem Festnetz wird es nur noch eine Preisobergrenze geben: 7,5 Rappen pro Minute (exkl. MWST). Trotz zunehmender Mobiltelefonie soll ferner an der Pflicht zur Bereitstellung von öffentlichen Sprechstellen (Publiphones) festgehalten werden. (awp/mc/gh)

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