CH-Bundesrat erachtet Rechtsschutz vor Kündigung wegen Gewerkschaftsarbeit als genügend

Gewerkschaftlich engagierte Arbeitnehmer sind nach Ansicht des Bundesrats in der Schweiz genügend geschützt. In einem am Freitag verabschiedeten Bericht widerspricht die Landesregierung dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB). Die im Obligationenrecht (OR) vorgesehenen Sanktionen für missbräuchliche Kündigung wegen Gewerkschaftszugehörigkeit seien zu wenig abschreckend, lautete die Begründung. Auch müsse die Wiedereinstellung betroffener Arbeitnehmer im Gesetz verankert werden.


Schutz vor missbräuchlicher Entlassung
Die IAO forderte ihrerseits im November 2006 den Bund auf, Gewerkschaftern müsse derselbe Schutz vor missbräuchlicher Entlassung zukommen, wie er im Gleichstellungsgesetz vorgesehen ist. Sie stützte auch die Forderung nach Wiedereinstellungen. Zuvor hatte der SGB im April 2006 der IAO zehn weitere Fälle von möglichen missbräuchlichen Entlassungen von Gewerkschaftern vorgelegt. Die IAO forderte den Bund deshalb auch auf, möglichst bald dazu Stellung zu nehmen.


Geltende Sanktionen ausreichend
In seinem Bericht kommt der Bundesrat jedoch zum Schluss, die geltenden Sanktionen bei missbräuchlicher Kündigung wegen Gewerkschaftszugehörigkeit seien ausreichend. Er beruft sich dabei auf die vom SGB vorgelegten Fälle. Nur in einem Fall sei es zu einer rechtsgültigen Verurteilung gekommen. Der betreffende Arbeitgeber habe fünf Monatslöhne Entschädigung zahlen müssen. Eine Strafe, die der Bundesrat als streng einstuft: Sie komme dem gesetzlichen Maximum von sechs Monatslöhnen sehr nahe. Eine abschliessende Einschätzung der Lage sei zudem schwierig, da die Mehrheit der Fälle mit Vergleichen abgeschlossen worden sei.


Gesetzesrevision nach Ansicht des Bundesrats politisch nicht machbar
Die von der IAO geforderte Gesetzesrevision ist nach Ansicht des Bundesrats politisch nicht machbar. Bei den Sozialpartnern bestehe kein ausreichender Konsens, um eine tragfähige Lösung zu erarbeiten.


Minimallösung
Die Spitzenorganisationen der Sozialpartner hätten sich bei einem Treffen unter der Schirmherrschaft des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) nicht einmal auf eine Minimallösung einigen können. Diese hätte in einer OR-Teilrevision bestanden, die die Wiedereinstellung betroffener Arbeitnehmer ausgeklammert hätte. Dem Parlament könne aus diesem Grund keine Gesetzesrevision vorgelegt werden, folgert der Bundesrat. Allerdings bleibe die Möglichkeit bestehen, durch Gesamtarbeitsverträge zu akzeptablen Lösungen zu kommen.


Ball wieder bei der IAO
Der Ball liegt nun wieder bei der IAO. Sie wird sich voraussichtlich im November dieses Jahres in Genf wieder mit dem Dossier befassen. (awp/mc/gh/21)

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