CH: Flat-Rate-Tax und Gewinnsteuersenkung im Kanton Obwalden

Der Regierungsrat hat am Montag dem Kantonsrat die entsprechende Steuergesetzrevison vorgelegt. Das Parlament wird die Vorlage am 25. Oktober beraten. Die Regierung hat sich für die Flat-Rate-Tax entschieden, nachdem das Bundesgericht die degressive Steuer, die die Betuchtesten begünstigte, als verfassungswidrig erklärt hatte.


Einkommensklassen mit gleichem Tarif besteuern
Die Flat-Rate-Tax besteuert alle Einkommensklassen mit demselben Tarif. Der Regierungsrat schlägt 1,8% vor. Um die unteren Einkommen zu entlasten und eine gewisse Progressionswirkung zu erzielen, wird ein Freibetrag von 10`000 CHF vorgesehen.


Belastung von über 12 Prozent
Im Hauptort Sarnen ergibt dies eine Belastung durch die Kantons- und Gemeindesteuern von 12,438%. Damit bewegt sich der Ort im Rahmen der direkten Mitbewerber Zug und Hergiswil NW.


Reduzierung der Steuerlast für alle Einkommen
Das neue System reduziert gegenüber heute für alle Einkommen die Steuerlast. Verhältnismässig klein ist der Rückgang bei Einkommen von 20`000 und 30`000 CHF. Als Gegenmassnahme könnte gemäss Regierung später der Steuerfreibetrag erhöht werden.


Keine Änderungen bei der Vermögenssteuer
Keine Änderungen sind bei der Vermögenssteuer vorgesehen, wo bereits ein Einheitssatz von 0,2 Promille besteht. Beim Gewinnsteuersatz sieht sich der Regierungsrat dagegen zum Handeln gezwungen. So soll der Einheitssatz von 6,6% auf 6% gesenkt werden. Obwalden reagiert damit auf Appenzell Ausserrhoden, das auf 2008 ebenfalls eine Steuer von 6% vorsieht.


Position halten
Obwalden würde vom Ostschweizer Kanton als Spitzenreiter abgelöst werden, begründet der Regierungsrat die Massnahme. Es gehe nicht darum, den Wettbewerb anzukurbeln, sondern die Position zu halten.


Ausfälle von 12,3 Mio CHF
Die Steuergesetzrevision bringt Ausfälle (in der Terminologie der Obwaldner Regierung: «Investitionen») von 12,3 Mio CHF. Um das finanzielle Risiko für die Gemeinden zu mildern, erhöht der Regierungsrat den Steuerstrategieausgleich von 4 auf 6 Mio CHF.


«Flat-Rate-Tax» nicht gleich «Flat-Tax»
Die «Flat-Rate-Tax» darf nicht mit der «Flat-Tax» verwechselt werden. Bei letzterer werden die Bruttoeinkünfte einheitlich besteuert. Mit der «Flat-Rate-Tax» dagegen bleiben die heute geltenden Abzüge erhalten.


Einfachheit und Transparenz
Als Vorteile der «Flat-Rate-Tax» gegenüber dem üblichen progressiven System nennt die Regierung die Einfachheit und Transparenz und dass die «verzerrende Progressionswirkungen» beseitigt würden. Zudem erhofft sich der Kanton einen Image- und Prestigegewinn. (awp/mc/ab)

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