CH: Weitere Steuersenkungsrunde in Obwalden eingeläutet

Eine Woche nach dem Bundesgerichtsurteil informierte am Freitag Obwaldens Finanzdirektor Hans Wallimann über die künftige Steuerpolitik. Auf degressive Tarife wird verzichtet. Die steuerliche Attraktivität bleibe aber, sagte er. Weil das Bundesgericht die zwei Paragraphen, die für Einkommen ab 300’000 CHF und Vermögen ab 5 Mio CHF degressive Tarife vorsahen, aufhob, kann Obwalden zur Zeit seine Einwohner nicht besteuern.


Übergangsrechtliche Sofortmassnahmen
Der Regierungsrat setzt deshalb nächste Woche übergangsrechtliche Sofortmassnahmen in Kraft. Diese muss der Kantonsrat an seinen Sitzungen vom 29. Juni und 5. Juli bestätigen. Auf 2008 folgt dann eine ordentliche Steuergesetzrevision.


Auch der obere Mittelstand wird entlastet
Bevorzugte die vom Bundesgericht für verfassungswidrig erklärte Lösung die Superreichen, wird mit den Sofortmassnahmen auch der obere Mittelstand entlastet. Der Regierungsrat griff dabei auf das Modell der proportionalen Besteuerung («Flat-Rate-Tax») zurück.


Einheitlicher Satz ab 70’000
Bei den Einkommen nimmt der Steuersatz nur bis zu einem Einkommen von 70’000 CHF progressiv zu. Für alle höher liegenden Einkommen gilt dann ein einheitlicher Satz. In Sarnen beträgt dieser für Konfessionslose 12%.


Proportionaler Tarif für alle Vermögen
Bei der Vermögenssteuer gilt sogar für alle Vermögen ein proportionaler Tarif. Der einfache Steuersatz (der noch mit dem Steuerfuss zu multiplizieren ist) beträgt 0,2 Promille.


Steuerausfälle von 10 Mio CHF
Mit diesem linearen Tarif bringt Obwalden in der Tarifkurve den Buckel weg, den die sinkenden Sätze verursacht haben, ohne dass jemand mehr Steuern bezahlen muss. Die Korrektur bringt Kanton und Gemeinden Steuerausfälle von 10 Mio CHF.Wallimann ist überzeugt, dass die Lösung verfassungskonform ist. Das Bundesgericht habe sich an seiner öffentlichen Verhandlung ensprechend geäussert, erklärte er.


Einkommen mit einer «Flat-Rate-Tax» besteuern
Obwalden will zudem die für 2009 geplante Entlastung der eher unteren Einkommen um ein Jahr vorziehen. Die Finanzdirektion plant, als erster Kanton das Einkommen generell mit einer «Flat-Rate-Tax» zu besteuern. Bei der «Flat-Rate-Tax» müssen die Steuerpflichtigen wie bisher eine Steuererklärung ausfüllen und Abzüge vornehmen. Ergänzt wird das System mit einem neuen Freibetrag. Der Freibetrag sorgt für eine gewisse Progression, denn er wirkt sich bei grösseren Einkommen weniger stark aus als bei kleineren. Die (nicht zulässige) «Flat-Tax» beruht dagegen auf dem Bruttoeinkommen. (awp/mc/ab)

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