EU zwingt Ämter und Firmen zu besserer Zahlungsmoral

Für Unternehmen gilt grundsätzlich eine Frist von 60 Tagen. Eine entsprechende Richtlinie hat das Europaparlament am Mittwoch in Strassburg verabschiedet. Da die Mitgliedsstaaten bereits zugestimmt haben, kann das Gesetz nun in Kraft treten. Die EU-Länder haben zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.


Acht Prozent Strafzins
Künftig muss ein säumiger Zahler acht Prozent Zinsen als Strafe auf die Summe zahlen, wenn er das Datum nicht einhält. Zum Vergleich: In Deutschland gibt es bereits jetzt die 30-Tage-Frist. Allerdings können die Vertragspartner selbst längere Fristen aushandeln – es gibt bislang keine Obergrenze, weder für Unternehmen noch für öffentliche Einrichtungen. Zudem dürfen Vertragspartner die Verzugszinsen in Deutschland individuell aushandeln.


Vorgabe kommt KMU zugute 
Die EU-Vorgabe soll vor allem mittelständischen Unternehmen das Leben erleichtern. Nach Angaben der EU-Kommission kosten verspätete Zahlungen die europäische Volkswirtschaft jedes Jahr 180 Milliarden Euro und treiben manch eine Firma in die Pleite. Besonders schlecht sei die Zahlungsmoral in südeuropäischen Ländern wie Spanien, Portugal, Griechenland und Italien. «Das kommt auch den mittelständischen Unternehmen in Deutschland zugute», schrieb die Wirtschaftsauskunftei Creditreform (Neuss). Bisher hätten sich viele Lieferanten bis zu 60 Tage oder länger gedulden müssen, bis der Auftraggeber gezahlt habe. Die Regelung soll dem Mittelstand dabei helfen, die Wirtschaftskrise zu überwinden. (awp/mc/ps/26)

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