Nationalrat will Altbaurenovationen steuerlich nicht behindern

Nach einem Bundesgerichtsurteil von 1973 dürfen Unterhaltskosten in den ersten fünf Jahren ab dem Kauf bei den Steuern nicht abgezogen werden, wenn sie der Instandstellung einer offensichtlich vernachlässigten Liegenschaft dienen. Damit wird berücksichtigt, dass der Kaufpreis entsprechend tief war. Ausgehend von einer Initiative, mit der Philipp Müller (FDP/AG) eine Lockerung verlangte, schnitt der Nationalrat diesen «alten Zopf» nun ganz ab. Er folgte der knappen Mehrheit der Wirtschaftskommission. Diese hatte die Dumont-Praxis zuerst nur beim Bund abschaffen wollen, wurde dann aber vom Bundesrat überzeugt, dass auch die Kantone nachziehen müssten.


Anreiz schaffen
Die Aufhebung der Dumont-Praxis werde einen Anreiz schaffen, Renovationsarbeiten sofort an die Hand zu nehmen, argumentierte die WAK-Mehrheit. Davon profitierten die Bauwirtschaft, aber auch der Umwelt- und Klimaschutz. Die Administration werde vereinfacht, alle Neueigentümer würden gleich behandelt. Laut Kommissionssprecher Hans Rudolf Gysin (FDP/BL) entspricht die Vorlage darüber hinaus dem Verfassungsauftrag zur Förderung des Wohneigentums. Gleichzeitig werde mit dem Einbezug der Kantone der Verfassungsauftrag zur formellen Steuerharmonisierung respektiert.


Merz: «Zweckmässigste Lösung»
Bundesrat Hans-Rudolf Merz sah in der vollständigen Abschaffung der Dumont-Praxis «die zweckmässigste Lösung». Die in den Kantonen sehr unterschiedlich angewandte Praxis spiele ohnehin keine grosse Rolle mehr, denn sie gelte nur noch für stark vernachläsigte Bauten. Nicht nur unter administrativen, sondern auch unter volkswirtschaftlichen Aspekten plädierte der Finanzminister für einen radikalen Schnitt. «Je weniger Investitionsentscheide unter rein fiskalischen Aspekten getroffen werden, desto besser ist dies für die Wirtschaft.»


Nichteintretens-Begehren abgelehnt
Für die von einzelnen CVP-Abgeordneten unterstützte links-grüne Minderheit beantragte Dominique de Buman (CVP/FR) erfolglos Nichteintreten. Die Abschaffung der Dumont-Praxis verletze das Verfassungsgebot der Steuergerechtigkeit und das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Nach Ansicht der Minderheit kann auch die Bauwirtschaft nicht profitieren. Sanierungsarbeiten würden lediglich etwas früher ausgeführt. Dafür unterbleibe der ordentliche Unterhalt vor dem Verkauf. Nicht zu vergessen seien die Steuerausfälle für die Kantone, die denn auch unterschiedlich reagiert hätten. (awp/mc/ps)

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