Oberstes US-Gericht lässt keine Kartellklagen gegen Emissionsbanken zu

Ein Berufungsgericht in New York hatte die Klage zuvor zugelassen. Eine Klägergruppe sah sich bei einer Reihe von Börsengängen von Internet- und Technologiefirmen in den 1990-er Jahren von den Konsortialbanken, unter ihnen die Credit Suisse, benachteiligt. Unter anderem hatten sie so genannte ‹tie-in-agreements› moniert.


Nur Wertpapieraufsicht für Kontrolle verantwortlich
Das Oberste Gericht verneinte jedoch seine Zuständigkeit in diesem Fall und verwies darauf, dass alleine die Wertpapieraufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) für die Kontrolle der Praktiken verantwortlich sei. Der Ausgang der Verhandlung war nach Meinung des WSJE entscheidend für die Wall-Street-Banken, hätten doch in einem Verfahren nach Kartellrecht bis zu dreimal höhere Strafsummen ausgesprochen werden können, als unter Wertpapierrecht. (awp/mc/pg)

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