RWE soll für Schäden für Stromausfälle haften

«Wer das Geschäft macht, darf sich bei der Haftung nicht drücken», erklärte der Bund am Montag in Bonn. Es könne nicht sein, dass Gewinne der Stromkonzerne privatisiert und Kosten von der Allgemeinheit getragen werden müssten.


Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz
Der Bund kritisierte die Beschränkung der Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Das Bundeswirtschaftsministerium wolle zudem laut Verordnungsentwurf auch künftig die Stromwirtschaft weitgehend von der Haftung freistellen. «Die Verbraucherbelange werden vom Wirtschaftsministerium sträflich vernachlässigt.» Der Bund der Energieverbraucher bemängelte, dass die Branche ihre Investitionen in das Stromnetz Jahr für Jahr reduziert habe. Sie betrügen nur etwa zehn Prozent der Netzerlöse. (awp/mc/gh)

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