Ständerats-Kommission will nichts von Buchpreisbindung wissen

Die grosse Kammer wertet den Schutz des Kulturgutes Buch höher als den freien Wettbewerb. Verleger und Importeure sollen den Marktwert für die Bücher festlegen. Mit ihrer Stellungnahme folgt die WAK dem Bundesrat. Die ständerätliche WAK stellt sich gegen den Nationalrat. Wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten, anerkennt die Mehrheit durchaus den hohen Wert des Buches als Kulturprodukt. Wie aber die jüngsten Entwicklungen auf dem Deutschschweizer Buchmarkt zeigten, habe die Aufhebung der Buchpreisbindung nicht zu einem Rückgang des Angebots geführt.


Einkäufe über Internet
Mit dem Gesetzesentwurf des Nationalrates liessen sich die angestrebten kulturpolitischen Ziele nicht erreichen, meint die WAK-Mehrheit. Zunehmend würden Bücher via Internet im Ausland gekauft, wobei jegliches Landesrecht umgangen werde. Zudem fehle dem Gesetzestext eine Verfassungsgrundlage, um die Wirtschaftsfreiheit einzuschränken. Nach Auffassung der Minderheit hat die Erfahrung im Ausland gezeigt, dass die Buchpreisbindung ein taugliches Mittel zur Sicherstellung der verlegerischen Vielfalt darstelle. Sie ermögliche es, kleinere Buchhandlungen vor der aggressiven Preispolitik der Grossbuchhandlungen und Supermärkte zu schützen.


Schweizer Literaturschaffen fördern
Immerhin hat die WAK mit 6 zu 1 Stimme bei 5 Enthaltungen eine Motion angenommen, die den Bundesrat beauftragt, dem Parlament Vorschläge zur Unterstützung der Schweizer Literaturschaffenden zu unterbreiten. Die Gesetzesvorlage war aufgrund einer parlamentarischen Initiative des inzwischen verstorbenen Nationalrates Jean-Philippe Maitre (CVP/GE) ausgearbeitet worden. Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte die Buchpreisbindung im März 2005 als unzulässige Wettbewerbsabrede qualifiziert – eine Auffassung, die im März 2007 vom Bundesgericht bestätigt wurde. Im Mai 2007 lehnte der Bundesrat das Gesuch des Schweizer Buchhändler- und Verlegerverbands (SBVV) ab, die Buchpreise vom Kartellverbot auszunehmen. (awp/mc/ps/33)

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