Swissair-Prozess: Zürcher Staatsanwaltschaft legt Berufung ein

Ob in allen angefochtenen Punkten an der Berufung festgehalten werde, entscheide die Staatsanwaltschaft nach Eingang und Analyse der schriftlichen Begründung des Urteils. Weitere Angaben will die Staatsanwaltschaft nicht machen. Das schriftliche Urteil sei im Sommer zu erwarten, sagte eine Sprecherin des Bezirksgerichts Bülach auf Anfrage der SDA. Ob weitere Einsprachen erfolgt seien, wollte sie nicht sagen. Die betroffenen Parteien haben bis zum 20. Juni Zeit, gegen das Urteil zu rekurrieren. Bis dahin werde keine Auskunft erteilt.


Fristen
Unterlagen sind beim Zürcher Obergericht noch nicht eingetroffen. Dies erfolge erst nach Ablauf von zwei Fristen nach der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung an die Parteien, hiess es beim Obergericht. Die Rekursdossiers treffen zunächst beim Bezirksgericht Bülach ein. Nach der schriftlichen Urteilsbegründung haben die Parteien 20 Tage Zeit um festzustellen, ob sie in allen Punkten an ihrer Berufung festhalten wollen. Danach erfolgt eine 20-tägige Anschlussfrist. Erst dann überweist das Bezirksgericht Bülach die Unterlagen zur Beurteilung an das Zürcher Obergericht.


Alle 19 Angeklagten freigesprochen
Das Bezirksgericht hatte am vergangenen Donnerstag alle 16 angeklagten ehemaligen Manager und Verwaltungsräte der Swissair sowie 3 externe Personen vollumfänglich freigesprochen. In seiner fast vierstündigen Urteilsverkündigung hatte der Gerichtsvorsitzende Andreas Fischer die Anklage der Staatsanwaltschaft Punkt für Punkt zerpflückt. Es gebe keinen Beweis, dass die Angeklagten willentlich dem Swissair-Konzern geschadet hätten. Damit fehle der Vorsatz, der für einen strafrechtlichen Tatbestand erforderlich sei. Die Angeklagten hätten nachvollziehbar gehandelt, nachträglich gesagt seien es «erfolglose Sanierungsbemühungen» gewesen, befand Fischer.


Das Gericht sprach den Angeklagten Prozessentschädigungen von über 3 Mio. Fr. zu. Mit rund einer halben Million geht der grösste Einzelbetrag an den letzten Swissair-Chef Mario Corti. Die Entschädigungen lösten eine Welle der Kritik bei Prozesszuschauern, Politikern und Medien aus.


Hohe Strafen
Die Staatsanwaltschaft hatte den 19 Angeklagten Gläubigerschädigung, ungetreue Geschäftsbesorgung, Misswirtschaft, Gläubigerbevorzugung und Urkundenfälschung vorgeworfen. Sie hatte Freiheitsstrafen zwischen 6 und 28 Monaten sowie hohe Geldstrafen beantragt.  (awp/mc/pg)

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