Swisscom bedauert Ständerats-Entscheid bei Fernmeldegesetz

Damit setze das Gremium auf eine umfassende staatliche Intervention in der Telecombranche gegenüber dem heute herrschenden freien Infrastrukturwettbewerb. Ein weiterer Ausbau der Regulierung schaffe Rechtsunsicherheit für die Infrastrukturanbieter und senke die Investitionsanreize. Mit dem Entscheid schaffe der Ständerat eine grosse Differenz zum Beschluss des Nationalrates, der die Beratung zum Gesetz voraussichtlich im September 2005 wieder aufnehmen wird.

Unnötiger Eingriff
Der weitere Ausbau der staatlichen Regulierung im Telecom-Markt geschieht ohne Not: Der Wettbewerb in der Schweizer Telekommunikation spielt schon heute und die Preise fallen. Die Schweizer Bevölkerung profitiert von einem im europäischen Vergleich sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Im Breitband-Internetmarkt belegt die Schweiz in Europa bezüglich Nutzung, hoher Qualität und tiefer Preise einen Spitzenplatz, wovon insbesondere auch die Randregionen profitieren. Schon über 40% der Haushalte verfügen über einen schnellen Zugang ins Internet via Telefon- oder Kabelfernsehnetz. Diese gute Position ist vor allem auf den intensiven Infrastrukturwettbewerb zwischen Swisscom und den Kabelnetzbetreibern zurückzuführen. Weitere Alternativen zum Breitband-Internetzugang über das Festnetz sind schon heute attraktive Pauschalangebote z.B. über das UMTS-Mobilfunknetz und Wireless LAN (Hotspots).


Trittbrettfahrer profitieren
In diesem Wettbewerbsumfeld sind zusätzliche staatliche Eingriffe unnötig und schädlich, weil sie den Markt verzerren und falsche Anreize geben. Negative Effekte einer weitgehenden Regulierung haben sich beispielsweise in den USA gezeigt. Sie haben dazu geführt, dass die Entbündelung nun auf die Kupferkabel beschränkt wurde. Bei der Entbündelung trägt Swisscom bei Investitionen in die Infrastruktur alleine das Risiko, die Konkurrenten können jedoch als Trittbrettfahrer davon profitieren. Dies senkt für Swisscom den Anreiz zu investieren.


Marktverzerrungen
Eine technologieneutrale Zugangsverpflichtung, die gemäss dem Entscheid des Ständerats von der Bundesversammlung ohne Referendumsmöglichkeit noch beliebig ausgedehnt werden könnte, würde neben der Rechtsunsicherheit bedeuten, dass heute noch nicht gebaute oder erst kürzlich gebaute Netze jederzeit reguliert werden könnten; d.h. diese Netze müssten dann Dritten zu staatlich festgelegten Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Von dieser Regulierung wären die Festnetze wie auch die Mobilfunknetze betroffen. Solche Rahmenbedingungen führen dazu, dass Netze nicht mehr zu marktüblichen Konditionen amortisiert werden können.


Rückgang bei Investitionen
Auch die von der Regulierung begünstigten Dritten werden sich mit Investitionen zurückhalten, da sie zu staatlich regulierten Bedingungen die bestehenden Netze nutzen können. Daran wird auch die vom Ständerat beschlossene Möglichkeit nichts ändern, den schnellen Bitstrom Zugang nach einer Übergangsfrist von drei Jahren mit Investitionsauflagen zu versehen. Während dieser Übergangsfrist sind die Begünstigten nicht verpflichtet, in neue Netze zu investieren, und werden dies – wie die Erfahrung im Ausland zeigt – auch nicht tun.


Der Ständerat hat mit seinem Entscheid eine grosse Differenz zum Beschluss des Nationalrates vom 7. Oktober 2004 geschaffen. Im Rahmen der nun folgenden Differenzbereinigung wird die Revision des Fernmeldegesetzes voraussichtlich im September 2005 wieder im Nationalrat beraten. Ein Inkraftsetzen des revidierten Fernmeldegesetzes scheint erst im Laufe von 2006 möglich. (mc/as)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert