Verrechnungssteuer

Steuerpflichtig ist der Schuldner der Leistung, der aber die Steuer auf den Empfänger überwälzen muss. Hat dieser Wohnsitz im Inland, so hat er Anrecht auf Rückerstattung, sofern er die mit der Verrechnungssteuer belasteten Einkünfte und dazugehörigen Vermögensbestandteile bei seinen Steuereingaben deklariert. Die Verrechnungssteuer ist somit eine Sicherungssteuer, d.h. sie soll die Steuerhinterziehung für inländische Steuerpflichtige unattraktiv machen. Für im Ausland ansässige Anleger stellt die Verrechnungssteuer grundsätzlich eine endgültige Belastung dar. Solche Personen können aber eine teilweise oder auch vollständige Rückerstattung der Verrechnungssteuer beanspruchen, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem betreffenden Wohnsitzstaat abgeschlossen worden ist.
(Vergl. auch Quellensteuer)

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