Vontobel beantragt Abweisung der Berufung gegen PEH-Freispruch

Dies teilte die Bank am Montag mit. Das Bezirksgericht Zürich hat mit Urteil vom 19.01.2010 die Strafanklage der Staatsanwaltschaft gegen ehemalige Mitarbeitende der Bank Vontobel sowie den Antrag auf Einziehung von Vermögensvorteilen bei der Bank vollumfänglich abgewiesen. Damit sei das Bezirksgericht der Auffassung und Argumentation der Bank sowie anerkannter Rechtsexperten gefolgt, heisst es weiter.


Anklage in wesentlichen Punkten «lebensfremd»
Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat Berufung eingelegt. In der Urteilsbegründung komme klar zum Ausdruck, dass das Gericht die Staatsanwaltschaft III als voreingenommen und die Anklage in wesentlichen Punkten schlicht als «lebensfremd» betrachte, so die Bank Vontobel weiter. Das Bezirksgericht habe in der Folge den Vorwurf der schwindelhaften Kapitalerhöhung deutlich abgewiesen.


Untersuchung in «vorverurteilender Weise» 
Ferner sei die Untersuchung in einer derart einseitigen, vorverurteilenden Weise geführt worden, dass die Verwertbarkeit der Ergebnisse zugunsten der Anklage in Frage stehe. Vor diesem Hintergrund erachte es Vontobel als «sehr unwahrscheinlich, dass die Berufung gutheissen wird», so die Mitteilung weiter. Im Zusammenhang mit dem erstinstanzlichen Verfahren sind keine Rückstellungen gebildet worden, wiederholt Vontobel frühere Aussagen. (awp/mc/ps/04)

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