WAK empfielt ALV weniger stark zu kürzen

Noch bevor sich in der Märzsession wieder der Ständerat äussern kann, empfiehlt die WAK des Nationalrates nun aber ihrem Rat, die Verschärfungen rückgängig zu machen. Nach dem Willen des Nationalrates sollen Studienabgänger künftig erst nach einem Jahr Arbeitslosengelder beziehen können. Die Kommission empfiehlt dem Rat, auf diese Regel zu verzichten. Der Entscheid fiel knapp mit 12 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung.


Zeitpunkt der Äusserung ungewöhnlich
Auch von den degressiven Kürzungen für Langzeitarbeitslose soll der Nationalrat wieder abkommen, wenn es nach dem Willen seiner Kommission geht. Der Nationalrat wollte das Taggeld nach 260 und 330 Tagen um je 5% kürzen. Die WAK empfiehlt mit 17 zu 7 Stimmen, diese Klausel zu streichen. Bei den Kürzungen für junge Arbeitslose möchte die WAK dagegen an der nationalrätlichen Version festhalten. So sollen unter 30-jährige ohne Kinder maximal 260 Taggelder erhalten, unter 25-järhige 130 Taggelder. Auf der Beitragsseite war die Ständeratskommission auf die Version des Nationalrats eingeschwenkt. Auch die Nationalratskommission möchte daran nichts mehr ändern. Der Bundesrat hatte die Beiträge stärker erhöhen wollen. Dass sich die Nationalratskommission zum jetzigen Zeitpunkt äussert, ist ungewöhnlich: In der Frühjahrssession wird der Ständerat die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes beraten. Mit ihrem Vorgreifen möchte die WAK des Nationalrates den Prozess der Differenzbereinigung beschleunigen.


Mit den Vorschlägen der WAK würde die Sanierung 17 Jahre dauern
Die Kommission gehe davon aus, dass der Ständerat seiner Kommission folge, sagte WAK-Präsident Hansruedi Wandfluh (SVP/BE) am Freitag vor den Medien. Und diese habe sich gegen die nationalrätlichen Beschlüsse ausgesprochen, in vielen Punkten einstimmig. «Die Ständeratskommission hat eindeutige Signale gesendet», sagte Wandfluh. Mit der Gesetzesrevision soll die verschuldete Arbeitslosenversicherung (ALV) saniert werden. Die Vorlage, die der Bundesrat vorgelegt hat, hätte laut Wandfluh Entlastungen von jährlich 489 Mio CHF gebracht. Damit wäre die Arbeitslosenversicherung innert 12 Jahren saniert gewesen. Der Nationalrat lehnte die vom Bundesrat vorgeschlagenen Beitragserhöhungen teilweise ab und verschärfte stattdessen den Leistungsabbau. Nach dieser Variante würde die ALV jährlich aber nur um 429 Mio CHF entlastet, was die Sanierung auf 14 Jahre verlängert. Mit den Vorschlägen der WAK würde die Sanierung gar 17 Jahre dauern.


(awp/mc/hfu35)

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