Weitergabe von Daten durch SWIFT für Bundesrat kein Fall für den Richter

Der Bundesrat hat Ende Januar ein Gesuch des Bundesanwalts abgelehnt, wie aus seiner Antwort auf eine Interpellation aus dem Ständerat hervorgeht. Ende Juni 2006 hatte die «New York Times» aufgedeckt, dass die CIA nach den Anschlägen vom 11. September 2001 dank einer Zwangsanordnung der USA Zugang zu Daten über den internationalen Zahlungsverkehr erhielt. Betroffen war das System SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication), das seinen Hauptsitz in Belgien und eine seiner Filialen in Zürich hat.


Dick Marty: Verletzung des Bankgeheimnisses
Für Ständerat Dick Marty (FDP/TI) liegen hier eine Verletzung des Bankgeheimnisses und ein Fall von wirtschaftlichem Nachrichtendienst vor. In einer Interpellation erkundigt sich der Parlamentarier danach, ob der Bundesrat von der Bundesanwaltschaft um die Ermächtigung zur Strafverfolgung gebeten worden sei – und wenn ja, mit welchem Ergebnis.


Voraussetzungen für Strafverfolgung nicht erfüllt
Die Bundesanwaltschaft habe dem Justiz- und Polizeidepartement am 8. März 2007 effektiv einen solchen Antrag gestellt, schreibt der Bundesrat. Er habe die Ermächtigung aber an seiner Sitzung vom 30. Januar 2008 verweigert. Dazu hätten ihn unter anderem rechtliche Gründe bewogen. Insgesamt seien die Voraussetzungen für eine Strafverfolgung nicht erfüllt.


Politischer Handlungsbedarf
Laut Bundesrat bedeutet dies nicht, dass es keinen politischen Handlungsbedarf gibt. Am 23. Januar 2008 sei das Finanzdepartement zu einem Schriftenverkehr mit dem US-Finanzministerium ermächtigt worden: Es müsse Gewähr bestehen, dass der Datenschutz bei der Weitergabe von Daten internationaler Finanztransaktionen durch die SWIFT auch im Falle der Schweiz eingehalten wird.


Verpflichtungen im Datenschutz
Gleichzeitig erinnert der Bundesrat die betroffenen Bankinstitute an ihre datenschutzrechtlichen Verpflichtungen. Ein wichtiger Schritt sei die schriftliche Information der Kundschaft über die Risiken bei der Abwicklung von Zahlungsaufträgen. Der Bundesrat lasse die Problematik weiter verfolgen und werde bei Bedarf Massnahmen anordnen.


Im November 2007 hatte der Bundesrat in Sachen SWIFT bereits gegenüber der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates Stellung nehmen müssen. Die GPK warf ihm und dem Finanzdepartement vor, dem Verfassungsauftrag zum Schutz der Privatsphäre nicht gerecht zu werden. (awp/mc/pg)

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