Weko eröffnet Untersuchung wegen Tarifabsprachen bei Luzerner Krankenkassen

Sie vermutet unzulässige Tarifabsprachen bei den Zusatzversicherungen. Laut einer Mitteilung der Weko vom Donnerstag bestehen im Kanton Luzern Verträge zwischen mehreren Krankenversicherern, öffentlichen Spitälern und dem Gesundheits- und Sozialdepartement. Sie betreffen die Rechnungsstellung für Patienten mit einer Zusatzversicherung für die Behandlung in halbprivaten oder privaten Abteilungen.


Vergütungen für fast alle Leistungen festgelegt
Darin seien die Vergütungen für fast alle Leistungen festgelegt, sagte Olivier Schaller von der Weko. «Der Preiswettbewerb zwischen Spitälern und Versicherern ist somit beschränkt; dies kann sich einschränkend auf die Versicherungsangebote und deren Preise auswirken.»


Wettbewerb soll mitspielen
Das Verfahren werde diese Aspekte klären. «Gerade in der Zusatzversicherung sollte der Wettbewerb spielen», sagte Schaller. Die Untersuchung der Weko wurde am 7. Februar eingeleitet; alle Parteien erhielten ein Eröffnungsschreiben. Danach wird die Weko entscheiden, ob sie überhaupt zuständig ist und ob diese Verträge zulässig sind. «Das dürfte mehr als ein Jahr dauern», sagte Schaller.


Musterverfahren für andere Kantone
Je nach Ergebnis könnte die Untersuchung zum Musterverfahren für andere Kantone werden. Der Weko ist laut Olivier Schaller bekannt, dass derartige Verträge auch andernorts existieren; die Luzerner Verhältnisse seien aber für eine Untersuchung gut geeignet.


Ähnlich wie bei den Privatkliniken
In ihrer Mitteilung erinnert die Weko an den ähnlich gelagerten Tarifvertrag mit den Privatkliniken im Kanton Aargau, den sie 2001 untersagt hatte. Allerdings sei damals eine Beschwerde dagegen von der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen teilweise gutgeheissen und der Entscheid an die Weko zurückgewiesen worden. Zu einer Neubeurteilung kam es aber nicht, weil der betreffende Vertrag aufgelöst wurde. Bei der Prüfung der vermuteten Luzerner Wettbewerbsabreden will die Weko nun die damaligen Argumente der Beschwerdeinstanz aufnehmen.


Verträge seien bereits etwas angepasst
Die Verträge seien bereits etwas angepasst worden, sagte Walter Bachmann, Departementssekretär des kantonalen Gesundheits- und Sozialdepartements auf Anfrage: «Wir schliessen sie nicht mehr mit dem Krankenkassenverband, sondern mit den grossen Kassen direkt ab», die im übrigen trotzdem keine einheitlichen Prämien hätten.


Behandlung zu gleichen Bedingungen
Grund für die Verträge sei, dass alle Patienten nicht nur gut versorgt sein sollen: «Wir wollen auch, dass alle zu den gleichen Bedingungen behandelt werden», sagte Bachmann. Das von der Weko verlangte Vorgehen wäre administrativ sehr aufwändig: «Zudem glaube ich nicht, dass es den Wettbewerb wirklich fördern würde.» (awp/mc/ab)

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