Actelion: Asahi billigt tiefere Streitfall-Zahlungen

Actelion: Asahi billigt tiefere Streitfall-Zahlungen
Jean-Paul Clozel, ehemaliger Actelion-CEO.

Actelion-CEO Jean-Paul Clozel.

Allschwil – Der Biopharma-Konzern Actelion hat im Streitfall mit Asahi Kasei um den Produktkandidaten Fasudil einen weiteren Teilerfolg verbucht und kann die dafür gebildeten Rückstellungen nochmals senken. Ungeachtet dieser Entwicklung bekräftigt Actelion die Absicht, gegen das Urteil Rekurs einzureichen.

Der Superior Court of State of California hat – nach vorgängiger Zustimmung durch Asahi – die vom Geschworenengericht dem japanischen Unternehmen zugesprochenen Schadenzahlungen um weitere 99,2 Mio USD gesenkt. Asahi habe der Senkung zugestimmt und nicht einen neuen Gerichtsentscheid lediglich zu den Schadenersatzzahlungen anstrengen wollen, teilte Actelion am Montag mit.

Rückstellungen werden weiter verringert
Insgesamt belaufen sich die vom Gericht für Actelion angeordneten Schadenzahlungen gemäss Mitteilung nun auf 407,325 Mio USD. Dies schliesse Strafzahlungen von 30 Mio ein, die gegen gewisse Vertreter des Unternehmens verhängt worden seien, zudem habe das Gericht 8,3 Mio an vorgerichtliche Zinszahlungen und Kosten anerkannt. Die von Actelion für den Streitfall gebildeten Rückstellungen beliefen sich per Ende des zweiten Quartals auf 577 Mio USD bzw. 485,2 Mio CHF und konnten nach einer Senkung der Schiedsgerichtszahlungen um 70,35 Mio USD Ende Juli auf umgerechnet 430,2 Mio CHF im dritten Quartal verringert werden. Diese Rückstellungen würden nun in der Jahresrechnung weiter gesenkt, so die Mitteilung.

Neuer Rekurs «zu gegebener Zeit»
Ungeachtet dieser Entwicklung sehen das Management und externe Berater das Urteil weder durch Fakten unterstützt noch im Sinne des Rechts als korrekt an. Deshalb gebe es weiterhin gute Gründe, die für einen erfolgreichen Rekurs sprechen würden. Eine entsprechende gerichtliche Eingabe erfolge zu gegebener Zeit, so Actelion. Die Klage gegen Actelion und Tochtergesellschaften sowie die 2007 übernommene CoTherix und drei leitende Mitarbeiter des Unternehmens bezieht sich auf eine zwischen Asahi und CoTherix für den Wirkstoff Fasudil abgeschlossene Lizenz- und Entwicklungsvereinbarung. Die Vereinbarung war nach der Akquisition von CoTherix im Jahr 2007 sistiert worden, worauf Asahi Ende 2008 den Rechtsstreit angestrengt hat. (awp/mc/upd/ps)

Asahi Kasei

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