Bundesrat setzt «Too big to fail»-Bestimmungen in Kraft

Bundesrat setzt «Too big to fail»-Bestimmungen in Kraft

Bern – Der Bundesrat hat heute die vom Parlament verabschiedete Änderung des Bankengesetzes zur Regelung der «Too big to fail»-Problematik beschlossen. Die Regelung tritt auf den 1. März 2012 in Kraft, wie der Bundesrat am Mittwoch in einer Medienmitteilung bekanntgab.

Systemrelevante Banken müssen künftig strengere Anforderungen bei den Eigenmitteln, der Liquidität und der Organisation erfüllen. Gemäss der Vorlage müssen sie bis 2018 höhere Eigenmittel aufbauen, strengere Liquiditätsvorschriften erfüllen und ihre Risiken besser verteilen. Sie müssen sich auch so organisieren, dass sie bei einer drohenden Insolvenz das Funktionieren der Volkswirtschaft nicht gefährden, heisst es in der Mitteilung weiter.

Änderungen bei Stempelabgaben

Dabei werden auch Änderungen des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben vorgenommen. Sie dienen der Entwicklung eines funktionierenden Schweizer Kapitalmarkts und der Förderung der Contingent Convertible Bonds (CoCos) in der Schweiz. Diese spielen in der Notfallplanung der systemrelevanten Banken eine zentrale Rolle.

Emissionsabgabe auf Fremdkapital abgeschafft
Weiterhin beschlossen wurde die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital sowie die Befreiung von der Emissionsabgabe beim Wandel von CoCos in Eigenkapital. Die weiteren zum Vollzug der «Too big to fail»-Gesetzgebung notwendigen Änderungen in der Bankenverordnung und in der Eigenmittelverordnung werde der Bundesrat noch in diesem Frühjahr dem Parlament zur Genehmigung unterbreiten, heisst es in den Communiqué. (awp/mc/ps)

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