Schweiz-EU: Brüssel verabschiedet Mandatsentwurf für Verhandlungen mit Schweiz

Schweiz-EU: Brüssel verabschiedet Mandatsentwurf für Verhandlungen mit Schweiz
(Fotolia/pavlofox)

Brüssel – Nach der Schweiz hat die EU-Kommission am Mittwoch ebenfalls ihren Mandatsentwurf für die Verhandlungen mit Bern verabschiedet. Der Entwurf geht nun an die EU-Staaten, die diesen als nächstes gutheissen müssen. In Bern gibt sich Alexandre Fasel, Staatssekretär des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), optimistisch bezüglich der Verhandlungen mit der EU.

«Wir beenden 2023 mit einem ermutigenden Momentum für unsere bilaterale Beziehung. Ich freue mich auf die nächsten Schritte im Jahr 2024», schrieb EU-Vize-Kommissar Maros Sefcovic auf dem Kurznachrichtendienst X (vormals Twitter).

Der Mandatsentwurf basiere auf der mit der Schweiz während 18 Monaten erarbeiteten gemeinsamen Erklärung, schrieb die Brüsseler Behörde in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Vieles entspricht jenem, was bereits der Bundesrat am letzten Freitag kommunizierte: zum Beispiel dass der Anwendungsbereich des Landverkehrsabkommens nicht geändert werden soll. Damit bleiben die 40-Tonnen-Limite für LKWs und das Nacht- und Sonntagsfahrverbot bestehen.

Zu lesen ist aber auch, dass die EU-Kommission beim Unionsrecht eine «maximale Umsetzungsfrist» durch die Schweiz verlangt, um die Einheit von EU-Recht zu gewährleisten.

Schutzniveau von Entsandten
Bei der Personenfreizügigkeit pocht Brüssel auf das Diskriminierungsverbot. Gleichzeitig solle die EU aber «den Besonderheiten des schweizerischen Arbeitsmarktes Rechnung» tragen.

Aufgezählt werden die flankierenden Massnahmen, im Vergleich zu heute jedoch in abgewandelter Form, wie das der Bundesrat bereits am Freitag erklärt hatte.

Die EU könne auch vereinbaren, dass die Schweiz nicht an künftige Änderungen von Rechtsinstrumenten der Union im Bereich der Entsendung gebunden sei, «wenn diese das Schutzniveau der Entsandten erheblich schwächten» – insbesondere bei der Entlöhnung und den Zulagen, schrieb Brüssel weiter.

Die Nicht-Rückschrittsklausel
Ausserdem ist zu lesen, dass «in dem höchst unwahrscheinlichen Fall, dass die EU Rechtsvorschriften ändern oder einführen würde, die den Schutz der entsandten Arbeitnehmer erheblich schwächten oder verringerten», die Schweiz künftig nicht verpflichtet wäre, «sich diesen Änderungen anzuschliessen».

Bei diesem Paragraphen dürfte es sich, ohne dass es in der Empfehlung so genannt wird, um die von den Schweizer Gewerkschaften geforderte Nicht-Rückschrittsklausel handeln.

Definitive Mandate fehlen noch
Sowohl auf Seite der Schweiz wie auch auf EU-Seite dürfte es voraussichtlich zwei bis drei Monate dauern, bis das definitive Verhandlungsmandat steht. Erst dann können die Verhandlungen beginnen.

Die EU-Kommission drückt jedenfalls aufs Tempo. «Sobald die Verhandlungen aufgenommen sind, liegt es im Interesse der EU und der Schweiz, die wichtigsten Elemente rasch voranzubringen. Das in der gemeinsamen Erklärung genannte Ziel ist der Abschluss der Verhandlungen im Jahr 2024», schrieb Sefcovic auf X.

Kein konkreter Zeitrahmen
Im Rahmen eines Mediengesprächs am Mittwoch in Bern sagte der Staatssekretär des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, Alexandre Fasel, dass es das Ziel sei, die Verhandlungen über das neue Paket mit Brüssel Ende des ersten Quartals oder Anfang des zweiten aufzunehmen. Einen konkreten Zeitrahmen der Verhandlungen mit der EU könne er allerdings nicht festlegen, da zu viele Faktoren einen Einfluss darauf hätten.

Es sei wichtig, die Verhandlungen mit der derzeitigen Kommission zu beginnen. Danach werde das Thema unabhängig von der neuen Kommission, die aus den Europawahlen Anfang Juni 2024 hervorgehen wird, weitergeführt.

Fasel schätzte die Chancen auf eine Einigung mit Brüssel als gut ein. Er betonte die Bedeutung einer Einigung zwischen den Sozialpartnern in der Schweiz, zum Beispiel bei der Lohnfrage. In der Aussenpolitik könne die Schweiz nur dann Erfolge erzielen, wenn sie sich innenpolitisch einigen könne, betonte der Staatssekretär. (awp/mc/pg)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert