Daimler-Aktionäre ziehen im Schrempp-Rechtsstreit vor BGH

Dies habe Jasmin Dezsö von der Münchner Kanzlei Rotter dem Blatt bestätigt. Die Kanzlei vertritt mehr als 50 Kläger in dem Verfahren In dem Rechtsstreit geht es darum, ob DaimlerChrysler die Pflichtmitteilung über den Rücktritt von Schrempp am 28. Juli 2005 zu spät veröffentlicht hat. Das OLG Stuttgart hatte im Februar eine entsprechende Sammelklage zurückgewiesen. Die Anleger wollen dies jedoch nicht akzeptieren. Die Kläger sehen sich durch eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde BaFin ermutigt, die in dieser Sache ein Bussgeld in sechsstelliger Höhe verhängt hat, was DaimlerChrysler jedoch nicht akzeptieren will. Es bestehe zwar kein direkter Zusammenhang zu der beim BGH anhängigen Beschwerde, sagte Jasmin Dezsö. Die Entscheidung sei aber ein Signal in die richtige Richtung. Mit einer Entscheidung des BGH rechnet die Kanzlei Rotter erst im nächsten Jahr. (awp/mc/gh)

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