«Moneyhouse.ch» darf Handelsregisterdaten weiter publizieren

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage des Eidg. Datenschutzbeauftragten abgewiesen. Auf der Internetseite www.moneyhouse.ch der Zuger Firma itonex sind seit 1995 sämtliche Handelregisterdaten gratis abrufbar, auch solche, die nicht mehr aktuell sind. Dabei besteht die Möglichkeit einer gezielten Personenabfrage. Der Eidg. Datenschutzbeauftragte hatte im vergangenen Mai eine Empfehlung an die itonex geschickt.


Auf Begehren werden Daten gelöscht
Er verlangte, dass Daten über nicht mehr bestehende Verbindungen zwischen Personen und Firmen wie bei der Onlineausgabe des Schweizerischen Handelsamtsblattes nach Ablauf einer dreijährigen Frist entfernt werden. Zudem müssten auf Begehren von Personen oder Firmen alle sie betreffenden Daten umgehend gelöscht werden.


Klage beim Bundesverwaltungsgericht
Nachdem die itonex die Empfehlung abgelehnt hatte, erhob der Datenschutzbeauftragte Klage beim Bundesverwaltungsgericht, die von den Richtern in Bern nun abgewiesen wurde. Laut dem Urteil liegt die private, zeitlich unbeschränkte Weiterverbreitung auch von veralteten Handelsregisterdaten innerhalb des gesetzlichen Zwecks. Eine Persönlichkeitsverletzung im Sinne des Datenschutzgesetzes liege damit nicht vor. Zu Recht habe die itonex es auch abgelehnt, Löschungsbegehren von Privaten oder Unternehmen stattzugeben. Datenlöschungen würden dazu führen, dass gewisse, nach wie vor aktuelle Einträge als inexistent erachtet werden könnten. Diese Intransparenz würde den Zweck der informationellen Erleicherung des Geschäftsverkehrs unterlaufen. Gemäss Daniel Menna, Sprecher des Datenschutzbeauftragten, wird nun zu prüfen sein, ob der Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen werden soll. (awp/mc/th)

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