Neue Vorwürfe gegen den Banker Holenweger

Wurde Holenweger im Rahmen der bisher bekanntgewordenen Verfahren unter anderem der Geldwäsche insbesondere von Drogengeldern verdächtigt, so ist nun gemäss Verfügung vom 5. Februar 2007 die Voruntersuchung auf gewerbsmässige Geldwäscherei, qualifizierte Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Bestechung fremder Amtsträger ausgedehnt worden. Die meisten dieser Punkte in der vom Eidgenössischen Untersuchungsrichter Ernst Roduner unterzeichneten Verfügung betreffen die Einrichtung und Bewirtschaftung von sogenannten schwarzen Kassen des Alstom-Konzerns im Frühjahr 2000. Es bestehe der Verdacht, dass dabei Holenweger und Mitarbeiter der Bank Gelder aus solchen Kassen entgegengenommen und weitertransferiert hätten. Roduner stützt sich bei diesen Vorwürfen auf Ermittlungen vom vergangenen Sommer.


Tiefer Fall nach einer Bilderbuchkarriere
Mitte 2003 geriet Holenweger erstmals ins Visier der Bundesanwaltschaft. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte er eine Bilderbuchkarriere hinter sich. Gut 20 Jahre verbrachte er bei der Bank Vontobel, war von 1989 bis 1995 Vorsitzender von deren Geschäftsleitung und lancierte dann zusammen mit der Sandoz-Stiftung die Tempus Privatbank, die 1998 operativ wurde. Am 11. Dezember 2003 wurde Holenweger wegen des Vorwurfs bandenmässiger Geldwäscherei für gut sieben Wochen in Untersuchungshaft genommen. Holenwegers Bank musste unter Druck veräussert werden und fusionierte im März 2004 mit der M. M. Warburg Bank (Schweiz). Der Fall zog in der Folge seine Kreise. Wie sich herausstellte, hatte die damals von Valentin Roschacher geleitete Bundesanwaltschaft in den Ermittlungen gegen Holenweger einen mehrfach verurteilten kolumbianischen Drogenhändler als verdeckten Ermittler eingesetzt (Fall Ramos). Im Juli 2006 gab Roschacher seinen Rücktritt bekannt, aus seiner Sicht nicht wegen dieses Falles. Im September befand die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts, der «Ramos»-Einsatz sei legal gewesen. Zwar sind damit weder der Fall Roschacher noch der Fall Holenweger geklärt, und Ende Januar sorgte die von Bundesrat Blocher beschlossene Abgangsentschädigung an Roschacher für Aufregung.

(NZZ/mc/hfu)

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