Produktesicherheit: Bundesrat schickt Gesetzesentwurf in Vernehmlassung

In der EU gilt eine übergreifende Richtlinie zur allgemeinen Produktsicherheit. Die Schweiz kennt dagegen lediglich eine Vielzahl von Erlassen, die sektoriell oder produktspezifisch Gültigkeit haben. Diese sind unter anderem im Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) festgehalten.


Nicht das Schutzniveau der EU-Richtlinie
Das geltende STEG weist in verschiedenen Punkten jedoch nicht das Schutzniveau der EU-Richtlinie auf. Mit einer Umwandlung des STEG in ein weiter gefasstes Produktsicherheitsgesetz will der Bundesrat hier Abhilfe schaffen. Der Geltungsbereich des STEG soll auf «Produkte» im allgemeinen Sinn ausgedehnt werden. Heute erstreckt sich das Gesetz auf «technische Einrichtungen und Geräte». Mit dieser Änderung wolle man sicher gehen, dass nicht irgend wann einmal ein Produkt durch die Maschen des Gesetzes fallen könne, sagte Hans Isenschmid vom Generalsekretariat des Volkswirtschaftsdepartementes auf Anfrage.


Schutzniveau erhöhen
Bereits heute erstreckt sich das STEG nämlich nicht nur auf beruflich und ausserberuflich genutzte Maschinen, Werkzeuge oder Anlagen. Auch Erzeugnisse für Haushalt, Hobby und Sport fallen unter das Gesetz.  Weiter soll im neuen Produktsicherheitsgesetz das Schutzniveau erhöht werden. Ein Produkt soll nicht nur bei bestimmungsgemässer Verwendung, sondern auch bei vernünftigerweise voraussehbarem Fehlgebrauch sicher sein.


Gefahren erkennen
Hersteller und Importeure werden verpflichtet, Massnahmen zu treffen, um Gefahren zu erkennen, nachdem ein Produkt in den Verkehr gebracht worden ist. Die Vollzugsbehörden müssen über die Gefahr informiert werden. Die Kompetenzen der Behörden werden zudem erweitert.


Anpassung an EU- und EWR-Raum
Mit der Gesetzesrevision will der Bundesrat zwei Ziele erreichen: Einerseits sollen sich die Hersteller nach denselben Sicherheitsstandards richten können, ob sie nun für den Schweizer Markt oder für den EU- respektive EWR-Raum produzieren. Auf der anderen Seite sollen die Konsumenten vom gleichen Sicherheitsniveau wie in der EU profitieren. (awp/mc/gh)

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