Schweizer Nationalrat will Kantone nicht an Autobahnunterhalt beteiligen

Die grosse Kammer beharrte stillschweigend darauf, einen Gesetzesartikel zu streichen, der vorsieht, dass der Bund mit den Kantonen Leistungsvereinbarungen bei grossen baulichen Unterhaltsarbeiten abschliessen kann. Er befürchtet, dass aus dem «kann» ein «muss» wird.

Einsparungen von rund 100 Millionen Franken möglich
Der Bund trägt künftig die alleinige Verantwortung für Bau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen. Er müsse darum alleine über den Einsatz seiner Gelder entscheiden dürfen, findet der Nationalrat. Finanzminister Hans Rudolf Merz hatte im Ständerat gesagt, es seien Einsparungen von rund 100 Millionen Franken möglich, wenn der Bund allein über die Arbeitsverteilung entscheide. Der Ständerat ortet bei den Kantonen Fachwissen über die Autobahnen, das nicht übergangen werden dürfe.

Kompetenzen für Bau und Betrieb von Heimen für die Kantone
Bei der Finanzierung der Ergänzungsleistungen für Rentnerinen und Rentner mit bescheidenen Einkommen, die in Spitälern oder Heimen leben, beugte sich der Nationalrat dem Ständerat. Mit 82 zu 78 Stimmen beschloss er, die Verantwortung den Kantonen zuzuweisen. Das war ganz im Sinn von Finanzminister Merz. Die Kantone erhielten mit des NFA die Kompetenzen für Bau und Betrieb von Heimen, sagte er. Damit könnten und müssten sie auch erheblichen Einfluss auf die Kosten ausüben. Zudem würden dem Bund bei der Variante der Minderheit Mehrkosten von 100 Mio. Franken aufgebürdet.

Kantone zuständig für logopädische und psychomotorische Therapien
Die Minderheit bezeichnete ihrerseits die Mehrheitslösung als unausgegoren. Es würden falsche Anreize gesetzt. Die Kantone könnten künftig darauf verzichten Heime zu bauen, weil sie Ergänzungsleistungen für Menschen, die zu Hause leben, weniger teuer zu stehen kämen. Auch bei der Sonderpädagogik lenkte der Nationalrat ein. Gegen den Widerstand der Linken entschied er, logopädische und psychomotorische Therapien von der Liste der vom Bund vergüteten Leistungen zu streichen. Zuständig sind nun die Kantone. Diese haben sich bereit erklärt, die Leistungen nicht abzubauen. Das Geschäft geht zurück an den Ständerat.

(awp/mc/hfu)

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